560 Nr. 348, 349. — 24. September — 4. October 1733.
Was aber die Besoldungen anbelanget, so würden auch damit
die Königliche Etats nicht belästiget werden dürfen. Es hat nämlich
der General⸗Domänenkassen-Rentmeister bishero 1500 Rthlr. zum
Tractament gehabt, und sind demselben drei Lente nebst einem
Kassendiener gehalten worden. Wann nun dem zu bestellenden
Ober-Empfänger in der Kurmark 1000 Rthlr. davon gegeben
würden, wäre es zureichend, und ich würde einen sichern und
tüchtigen Mann hiezu vorschlagen und anschaffen können. Diesem
würden auch zwei von obgedachten Leuten nebst dem Kassendiener
zu Hülfe gelassen werden können, daß also einer nebst 500 Rthlr.
Tractament der Generalkasse zu Hülfe bliebe.
348. Aus einem Bericht des Geheimen Finanz-, Kriegs- und
Domänenraths von Werner.
Minden, 24. September 1733.
Abschrift. — Gen.⸗«Dir. Minden-Ravensberg. Tit. VI. Nr. 1.
Mangelhafte Vorbildung der Mindischen Steuerräthe.
.. Ich habe zwar .. dem Steuerrath Consbruch Information
gegeben, ich finde aber, daß derselbe nicht diejenige vivacitée und
den Begriff, den ein Steunerrath billig haben muß, besitzet, und daß
das Steuerwesen allhier überall noch nicht in gehöriger Ordnung
ist, bei der hiesigen Kammer auch niemand vorhanden, welcher denen
Steuerräthen die nöthige Anleitung darzu geben könne. So würde
es zu E. K. M. Dienst und zum Aufnehmen der Städte und des
Steuerwesens gereichen, wenn E. K. M. .. zu befehlen geruhen
wollten, daß künftiges Frühjahr entweder der Kriegesrath von
Fuchß oder der Kriegesrath v. Werner, welches beide junge Leute
sein, die sich wohl appliciren und vorhin doch nur wenig Zeit
Steuerräthe gewesen, nach Halberstadt, Magdeburg, Stettin und
Frankfurt reiseten und daselbsten die Verfassungen in Steuer-,
Manufactur- und Commerciensachen sich bekannt machen, auch davon
alle Information von denen der Orten befindlichen habilen Steuer—
cäthen sich geben lassen sollten, es würde solche Reise in kurzer
Zeit vollbracht und inzwischen deren Departements von andern mit
versehen werden können.