Ostens Berichte. Jurisdiction über die Accisebedienten. 591
der Nutzung etwas an Pacht davon entrichte und also die Jleli-
orationes geschehen können, ohne daß nöthig ist, ein Capital deshalb
aufzuwenden ..
372. Erlaß an das Kriegs-, Hof- und Criminalgericht.
Berlin, 16. December 1755.
Mylius II. 1. Nr. 267.
Jurisdiction über die Accisebedienten.
Dem Kriegs-, Hof- und Criminalgericht wird der 16., 17., 18. und
21. Articel des von Reinhard entworfenen Reglements für die Berliner
Accisebedienten zur Beachtung mitgelheilt.
Danach hat der Aceisedirector die erste Cognition in allen Accise—
verbrechen (bei Soldaten vorher Requisition an den Commandeur des
Regiments ꝛc.), und Disziplinargewalt über alle Accisebediente (16).
In causis mere civilibus ꝛc. der Accisebedienten, die mit der Accise
selbst nichts zu thun haben, hat der Director nichts zu sagen, sondern viel—
mehr das Kriegs-, Hof- und Criminalgericht (17). J
Alles was in Accisesachen vorkommt, muß ex ofticio ohne Erlegung
der geringsten Gebühren geschehen (18).
Alle die, welche beim Kriegs-ec. Gericht Arreste auf Güter ꝛc. extrahiren,
müssen den Ertrag der Accise oder des Zolles vor Execution des Arrestes
erlegen (21).
375. Immediatbericht des General-Directoriums.
Berlin, 29. December 117535.
Ausf., gez. Grumbkow, Görne, Viereck, Viebahn, Happe (Conc., gez. Grumbkow, —
GeunDir. Ostpreußen. Materien. Tit. CL. Nr. 2.
Ersparnisse in Preußen.
Nach E. K. M. höchsteigenhändigem Befehl?) übersenden wir
hiebei .. die gesamte Preußische Salarienetats.
X 24. November 1733.
2) Cabinetsordre d. 28. December 1733 (Ausf. — Unterschrift: FWilhelm
eitto): das General-Directorium solle den Futteretat von den Bedienten bei der
Preußischen Kammer senden. Darauf unoch am selben Tage Immediatbericht des
General⸗Directoriums (Ausf. gez. Grumbkow, Görne, Viereck, Viebahn, Happe):
solch Futteretat sei nicht in Berlin. Marginal: „sicken sie mir Sala Etta von
Preusse ich will ein Braff Plus bekomen ist ja viell wolfeiller als hier ich will
tratamen Reguli auf die wohlfeille zeiten FW. — Vgl. weiter dazu Nr. 374.
5. 593