Nr. 29, 80. — 22. Mai — 1. Juni 1 ꝓbkit —E
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Vacanzen mit rechtschaffen gelahrten Leuten wiederu — der⸗
studirenden jungen Leute Zahl, sonderlich von fremden e—
so viel immer möglich, vermehret und auch dadurch Unser höchstes
Interesse befodert werden möge.
Mehrerwähnter Reichenbach soll auch Acht haben, urgiren
und befoderen, daß alle in obspecificirenden Sachen vorfallende
Dinge nicht nur gehörig examiniret, die deshalb etwa verhandene
Acta gebührend nachgelesen, alle dabei vorkommende Umstände
reiflich erwogen und die Sachen, welche Unserer höchsten Resolution
bedürfen, Uns ohne Verschub .. vorgetragen, sondern auch die
deshalb zu thuende Expeditiones schleunig angegeben, ausgefertiget
und damit die Sachen zu ihrer rechtlichen Endschaft befodert werden
mögen.“
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Am 20. Januar 1731 verfügte Cocceji, der seit dem 20. August 1730
an Cnyphausens Stelle getreten war, daß alle Sachen, „welche ich angebe
und NB. nicht in dem Geheimen Etatsrath vorgetragen werden, dem Herrn
Vicepräsident von Reichenbach zur Revision mit und zuerst zugesandt
werden sollen“ (eigenh.).
Cabinetsordre an den Kanzler Graf von Schlieben.
Berlin, 22. Mai 1750.
Abschrift. — R. 96. B. 1.
Verwarnung Schliebens.
Ich habe aus Eurem Schreiben vom 16. dieses ersehen, was
Ihr wegen der nach Absterben des Oberburggrafens gemachten Ein—
richtung über dessen gehabte Verrichtungen vorgestellet;) es be—
fremdet Mich aber sehr, daß Ihr darüber raisonniren wollet, da
Ich doch alles aus höchst eigener Bewegung dergestalt mit gutem
Wohlbedacht ordonniret. Ich will also dergleichen ferner von Euch
nicht gewärtig sein, und wenn Euch solches nicht anstehet, könnet
Ihr es nur melden, so will Ich bald einen andern Kanzler in Euren
1) Schon am 5. Mai 1730 hatte sich Schlieben um das oberburggräfliche
Justizwesen beworben. Vor des Oberburgrichters als Hauptmanns des Residenz-
schlosses Jurisdiction gehörten alle königliche Bediente, die nach Landrecht ihr
Forum nicht vor dem Hofgericht hätten (Gen.⸗Dir. Ostpreußen ꝛc. Tit. XXXIX.
Nr. 15.