Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 389, 390. — 18.-21. Februar 1734. 
389. Cabinetsordre an den Generalfiscal Gerbett. 
Potsdam, 18. Februar 1734. 
Abschrift. — R. 96. B. 10. 
Verweis Gerbetts. 
Gerbett soll den Proceß, den er gegen den Dompropst von Bredow 
wegen eines unverfänglichen Ausdrucks in einem Schreiben an den König 
angestrengt hat, sofort niederschlagen. 
„Er soll sich hinführo mit dergleichen Pointillen nicht amüsiren, 
vielmehr seine Application auf die Hauptsache richten.“ 
Eigenhändig fügte der König hinzu: 
„soll ein Ende machen cito. 
590. Erlaß an daß Preußische Tribunal. 
Berlin, 21. Februar 1754. 
Conc., gez. Cocceji. — R. 7. Nr. 78 b. 
Wandlung des Preußischen Tribunals. 
Unterm 13. Februar 1734 stellte Cocceji vor: 
Nachdem auf E. K. M. Special-⸗Ordre der Regierung in 
Preußen anbefohlen worden, 11 neue Tribunalsräthe in Vorschlag 
zu bringen,) hat dieselbe berichtet, daß sie keine dergleichen capable 
Leute in Vorschlag bringen könnte, weil diejenige, welche dazu 
tüchtig wären, schon in anderen beständigen Collegiis sitzen, und 
hat zugleich ihren theuren Pflichten nach nochmals angeräthen, daß 
die alte Räthe, weil sie schon von langen Jahren her die Routine 
haben, beibehalten werden möchten. Ich habe also E. K. M. Ordre 
zufolge mich nach dergleichen Leute erkundiget, und finden sich: 
Von Adelichen: 
der Ofticialis von Gröben, 
der Verweser von Lehwaldt, 
der Baron von Eulenburg, 
der von Negelin, 
der von Werner, 
der von Schlieben. 
Der König hatte zu einem Berichte Coccejis vom 8. Januar 1734 über 
die Tribunalsräthe geschrieben: „ändern weil es die Nanir wie mit dem Parlement 
ist FW.“
	        
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