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Nr. 389, 390. — 18.-21. Februar 1734.
389. Cabinetsordre an den Generalfiscal Gerbett.
Potsdam, 18. Februar 1734.
Abschrift. — R. 96. B. 10.
Verweis Gerbetts.
Gerbett soll den Proceß, den er gegen den Dompropst von Bredow
wegen eines unverfänglichen Ausdrucks in einem Schreiben an den König
angestrengt hat, sofort niederschlagen.
„Er soll sich hinführo mit dergleichen Pointillen nicht amüsiren,
vielmehr seine Application auf die Hauptsache richten.“
Eigenhändig fügte der König hinzu:
„soll ein Ende machen cito.
590. Erlaß an daß Preußische Tribunal.
Berlin, 21. Februar 1754.
Conc., gez. Cocceji. — R. 7. Nr. 78 b.
Wandlung des Preußischen Tribunals.
Unterm 13. Februar 1734 stellte Cocceji vor:
Nachdem auf E. K. M. Special-⸗Ordre der Regierung in
Preußen anbefohlen worden, 11 neue Tribunalsräthe in Vorschlag
zu bringen,) hat dieselbe berichtet, daß sie keine dergleichen capable
Leute in Vorschlag bringen könnte, weil diejenige, welche dazu
tüchtig wären, schon in anderen beständigen Collegiis sitzen, und
hat zugleich ihren theuren Pflichten nach nochmals angeräthen, daß
die alte Räthe, weil sie schon von langen Jahren her die Routine
haben, beibehalten werden möchten. Ich habe also E. K. M. Ordre
zufolge mich nach dergleichen Leute erkundiget, und finden sich:
Von Adelichen:
der Ofticialis von Gröben,
der Verweser von Lehwaldt,
der Baron von Eulenburg,
der von Negelin,
der von Werner,
der von Schlieben.
Der König hatte zu einem Berichte Coccejis vom 8. Januar 1734 über
die Tribunalsräthe geschrieben: „ändern weil es die Nanir wie mit dem Parlement
ist FW.“