Respicirung der Juteressen beim Westf. Kreis⸗Directorium. 613
395. Bericht der Clevischen Regierung.
Cleve, 4. März 1734.
Ausf. — R. v. 2Z. lit. T.
Respieirung der Interessen beim Westfälischen Kreis-Directorium.
E. K. M. hat es .. gefallen, unterm 13. Februarii c. unsern
. Bericht und pflichtmäßiges Gutachten zu fordern,) ob Dero hohe
Jura beim Westphälischen Kreis-Directorio aus hiesiger Regierung
respiciret werden können, ohne daß es nöthig, deshalb einen eigenen
Directorialrath in Cöln zu halten, auch auf was Art wir vermeinen,
daß allenfalls die Sache am füglichsten einzurichten seie.
Wir haben demnach zur allerunterthänigsten Folge, und zwarn
zuvorderst, was den Punkt wegen Respicirung der Directorial- und
Kreis-Agendorum betrifft, .. referiren sollen, daß vor diesem von
hier aus mit denen mitausschreibenden Fürsten und deroselben Re—
gierungen darüber die nöthige Correspondenz gepflogen, die Agenda
concertiret und zur .. Approbation auch Verhaltungsbefehl zum
Hoflager eingesandt, sodann durch von dort aus mit Instruction
versehene Räthe unsers Mittels die Directorial- und Kreisver—
sammlungen beschicket, mithin dieselbe in vorkommenden wichtigen
Sachen auf ihre desfalls abgestattete Berichtere mit behörigen Ordres
versehen worden, und haben sothane Abgeordnete mit dem Collegio
fleißig correspondiret, demselben von allem accurate Nachricht ge—
geben, die Directorial- auch Kreisrecesse samt zugehörigen Beilagen
communniciret und dergestalt die hiesige Regierung bei allen vor—
fallenden Kreisaffären in der Activität beibehalten; auf welchen Fuß
es dann auch bis anno 1704 verblieben, da E. K. M. Herrn Vaters
K. M. höchstseligen Andenkens zu Ersparung der Kosten .. gut
gefunden, durch den der Zeit zu Cöln am Rhein subsistirenden Re—
sidenten von Diest das Condirectorialamt und die so Directorial—
als Kreisversammlungen respiciren zu lassen, auch bis hiehin der—
gestalt continuiret, indessen von dem von Diest mit der Regieruug
die nöthige Communication unterhalten, auch, wenn ler] etwa zu—
weilen es daran fehlen lassen, derselbe darauf verwiesen worden.
Gleichwie aber höchstselig gedachte E. K. M. Herrn Vatern
K. M. zur itzigen Verfassung durch zu Beschickung gedachter Ver—
y Erlaß; Conc., gez. Borcke, Podewils, Thulemeier.