328
Nr. 398. — 12. März 1734.
Directorium vom 20. Juni 1734 (Conc. von Kulenkamps Hand, gez. Borcke)
rechtfertigte er sein Vorgehen mit der Bemerkung, daß es wohl unerhört
sei, in solchen Umständen dem Angeklagten die Communication der Akten
zu versagen; zugleich suchte er darum noch einmal nach. Im Uebrigen
wies er in einem weiteren Schreiben an das General-Directorium vom
24. Juni 1734, dem er jenes Eclaircissement beilegte, um zu zeigen, „von
was wenigem Belang diese Sachen sein“, darauf hin, daß alle jene
Denunciationen das Sportelwesen beträfen. Der König wisse aber zweifels—
ohne, daß „diese Sachen schon seit verschiedenen Jahren in motn gewesen
und ich wie aeta besagen werden, verschiedentlich vorgestellet und sehnlich
gewünschet, daß die dabei vorgekommene Zweifel entschieden werden
moöͤchten“.). Er sei aber darauf immer noch nicht beschieden worden. Er
bäte jetzt die Sache aus dem Grunde zu heben, „damit nicht die Adhärenten
des bekannten Denuncianten ferner Gelegenheit nehmen mögen, mir Verdruß
und Verfolgung zu erwecken“.
Das „Eclaircissement“ Borckes besagte:
Ad 1. Weilen mir alle Umstände, wie es in vorigen Jahren
mit denen Remissionen gehalten, nicht erinnerlich gewesen, habe ich
darüber von allen Obereinnehmern die nöthigen Berichte eingezogen,
welche in originali hiebeifüge, und wird insonderheit aus den sub
nxis. 1et 2 und 3 erhellen, wie es zu des seligen Directoris Thule—
meiers Lebzeiten (welcher den Ansatz der Remissionen zu seinem
Specialdepartement gehabt) in den Aemtern Sparenberg, Ravens—
berg und den Vogteien Gohfeld und Quernheim also eingeführet
gewesen, daß von dem Remissions-Quanto pro decreto et labore
2 Ggr. vom Thaler decourtiret worden, welches derselbige genossen;
und da ich nach seinem, ni fallor, anno 1728 erfolgten Absterben
nöthig gefunden, wegen vieler eingeschlichenen Mißbräuche den Ansatz
der Remissionen eine Zeitlang selbst zu verrichten, habe ich loco
der Diäten und nach Abzug dessen, was pro daleniatura an den
Kriegs-Commissarius Schmeltz bezahlet worden, solches Douceur
auch genossen. Da mir aber in anno 1729 bei meiner Anwesenheit
in Berlin auf dem General-Directorio vorgekommen, wie es nicht
approbiret würde, wann etwas vor Auslösung der Remissionen zur
und Frederking aufgetragen. Zugleich wurde befohlen, daß die Kammer, einen
neuen Pächter aussuche, da Schloimann bei den vielen Plackereien der —B—
die Pacht nicht weiter verstattet werden könne.
1) Vgl. dazu Bd. IV. 1. Nr. 29. S. 75—76. Band IV. 2. S. 370 und
Band V. 1. S. 361363.