Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

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Nr. 398. — 12. März 1734. 
Directorium vom 20. Juni 1734 (Conc. von Kulenkamps Hand, gez. Borcke) 
rechtfertigte er sein Vorgehen mit der Bemerkung, daß es wohl unerhört 
sei, in solchen Umständen dem Angeklagten die Communication der Akten 
zu versagen; zugleich suchte er darum noch einmal nach. Im Uebrigen 
wies er in einem weiteren Schreiben an das General-Directorium vom 
24. Juni 1734, dem er jenes Eclaircissement beilegte, um zu zeigen, „von 
was wenigem Belang diese Sachen sein“, darauf hin, daß alle jene 
Denunciationen das Sportelwesen beträfen. Der König wisse aber zweifels— 
ohne, daß „diese Sachen schon seit verschiedenen Jahren in motn gewesen 
und ich wie aeta besagen werden, verschiedentlich vorgestellet und sehnlich 
gewünschet, daß die dabei vorgekommene Zweifel entschieden werden 
moöͤchten“.). Er sei aber darauf immer noch nicht beschieden worden. Er 
bäte jetzt die Sache aus dem Grunde zu heben, „damit nicht die Adhärenten 
des bekannten Denuncianten ferner Gelegenheit nehmen mögen, mir Verdruß 
und Verfolgung zu erwecken“. 
Das „Eclaircissement“ Borckes besagte: 
Ad 1. Weilen mir alle Umstände, wie es in vorigen Jahren 
mit denen Remissionen gehalten, nicht erinnerlich gewesen, habe ich 
darüber von allen Obereinnehmern die nöthigen Berichte eingezogen, 
welche in originali hiebeifüge, und wird insonderheit aus den sub 
nxis. 1et 2 und 3 erhellen, wie es zu des seligen Directoris Thule— 
meiers Lebzeiten (welcher den Ansatz der Remissionen zu seinem 
Specialdepartement gehabt) in den Aemtern Sparenberg, Ravens— 
berg und den Vogteien Gohfeld und Quernheim also eingeführet 
gewesen, daß von dem Remissions-Quanto pro decreto et labore 
2 Ggr. vom Thaler decourtiret worden, welches derselbige genossen; 
und da ich nach seinem, ni fallor, anno 1728 erfolgten Absterben 
nöthig gefunden, wegen vieler eingeschlichenen Mißbräuche den Ansatz 
der Remissionen eine Zeitlang selbst zu verrichten, habe ich loco 
der Diäten und nach Abzug dessen, was pro daleniatura an den 
Kriegs-Commissarius Schmeltz bezahlet worden, solches Douceur 
auch genossen. Da mir aber in anno 1729 bei meiner Anwesenheit 
in Berlin auf dem General-Directorio vorgekommen, wie es nicht 
approbiret würde, wann etwas vor Auslösung der Remissionen zur 
und Frederking aufgetragen. Zugleich wurde befohlen, daß die Kammer, einen 
neuen Pächter aussuche, da Schloimann bei den vielen Plackereien der —B— 
die Pacht nicht weiter verstattet werden könne. 
1) Vgl. dazu Bd. IV. 1. Nr. 29. S. 75—76. Band IV. 2. S. 370 und 
Band V. 1. S. 361363.
	        
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