Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Der engere Ausschuß im Herzogthum Magdeburg. 
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weilen Wir aber nach denen von undenklichen Zeiten her— 
gebrachten und von S. K. M. und Dero .. Vorfahren .. appro⸗ 
bierten Landesverfassungen keinen in Engern Ausschuß wählen 
können, der nicht vorher eine Zeit im Weiteren gewesen und der 
Herr Landrath von Barby noch kein Mitglied des weitern Aus— 
schusses ist, 
so habe man auf denselben noch nicht reflectiren können. Obwohl Barby 
„Jeinige Zeit nach verrichteter und des Herrn von Treskow kundgewordener 
Wahl das von Unsern hochgeehrten Herren en faveur seiner an Uns unter 
dem 2. August 1729 abgelassene Schreiben Uns insinuiren lassen“, so 
hätten sie doch Treskow sein nun einmal erhaltenes Recht nicht nehmen 
können. An den König höätten sie die beifolgende Justification ihrer 
Conduite gelangen lassen. Uebrigens sei gar nicht ausgemacht, daß immer 
der älteste Landrath im Jerichauischen Kreise bei einer Vacanz in den 
Engeren Ausschuß gewählt sei.)) 
Durch Erlaß vom 10. November 1730 (Ausf., ggez. Grumbkow, 
Creutz) wurde, wohl infolge der Fürsprache Grumbkows, mit dem Treskow 
in Brandenburg im October zusammentraf,?) dieser bestätigt. Der Kammer 
wurde aber dabei aufgegeben, den Ständen des Engeren Ausschusses an— 
zudeuten, daß sie bei künftiger Vacanz auf den Landrath von Barby Re— 
flexion nehmen sollten. 
Als im März 1731 durch den Tod Angerns eine Stelle im Engern 
Ausschuß vacant wurde, bat Barby wiederum, ihn als Mitglied des Engern 
Ausschusses aufzunehmen. Die Stände, denen der dahingehende Wunsch 
des Königs noch einmal mitgetheilt worden war, rechtfertigten die Wahl 
eines anderen, des Heinrich Hartwig von der Schulenburg zu Angern, mit 
dem Hinweis auf die königliche Intention, 
„daß Wir bei Erwählung Unserer Mitglieder die von Dero— 
selben und Dero .. Vorfahren .. confirmirte Landesverfassung als 
eine Norm und Richtschnur zum Augenmerk haben und darnach 
gehen sollen. Weilen nun nach selbigen keiner in Engern oder 
Weitern Ausschuß erwählet werden kann, so nicht mit Rittergütern 
in dem Kreise, dessen Deputatum er abgeben soll, angesessen ist, bei 
letzterer Wahl die Stelle eines Deputati wegen der Ritterschaft des 
1) Kammer an die Stände, Magdeburg, 12. Juni 1730 (Conc., gez. Horn); 
Stände an die Kammer, 27. September 1730 (Ausf.); Bericht der Kammer nach 
Berlin, b. October 17830 (Concept). 
2) St.A. Magdeburg. Ständische Akten Nr. 566. Brief Treskows
	        
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