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Nr. 405, 406. — 19. April — 3. Mai 1734.
auch die freie Jagden nach kleinem Wildpret außerhalb dem Gehege
durch Schießen und die freie Fischerei mit einer Klippe, wozu er
sich aber das Fischerzeug und die Leute selbst halten muß, zu ge—
nießen haben. Wir wollen auch, seiner ungehört, keine Ungnade
auf ihn werfen, sondern, wenn etwa Beschwerde gegen ihn an—
gebracht würde, ihn darüber zuvorderst vernehmen und ihm in allen
billigen Dingen Schutz halten; gestalt ihm denn auch, wofern Wir
etwa hiernächst .. gut finden möchten, ihn in Verschickung zu ge—
brauchen, die Zehrung dazu gereichet werden soll.
105. Eigenhändiges Schreiben des Königs an das General—
Directorium.
(19) April 1734.1)
Abschrift. — R. 8. L. 12.
Anstalten für den Krieg.
General-Directorium. Sollen mir aufsetzen alles vermöge
Meine Norme von 1729.2) Die Armee soll bei Rathenow sein
und zusammenkommen und ungefähr 8 Tage dorten campiren und
dann in Gottes Namen an Unter-Rhein marchiren, auch Mosel.
Fourage wird gegeben, so lange in Mein Land stehen. So—
wie Ich in Hildesheim komme, sollen die Länder liefern, oder Ich
fouragire. — —
Wie hoch das Brod Ich bezahlen soll, wie hoch der General—
Stab, Wagen, Knechte und alles wieder von neuen soll formiret
werden und mir eingeschicket werden.
Die Feld-Apotheke muß zweimal so stark sein als die jetzo
marchiret. Die Artillerie habe Ich an Linger schon befohlen. Alles
einsetzen, was Ich möchte vergessen. Sollen anfragen.
Die Instruction vor das General-Directorium zu machen, wie
in Meiner Abwesenheit die Affären gehen sollen, daß alles in seine
Ordre verbleibe und das Land in guten Stand erhalten werde, und
Das genaue Datum ergiebt sich aus einer Mittheilung des General—
Directoriums an das Departement der auswärtigen Affären vom 19. April 1734
(Ausf., gez. Grumbkow, Görne, Viereck, Viebahn).
2) Die Norm, die wohl aus dem Juli stammte (Droysen IV. 3. S. 59),
ist nicht mehr vorhanden. Vgl. übrigens Nr. 315. S. 550.