Die Cleve-Märkischen Jurisdictionen.
6]
„Wir verlangen sofort zu wissen, was Euch (Strünckede, Quadt
und Wylich) zu einer solchen gar ungewöhnlichen Protestation,
welche Uns billig einiges Nachdenken verursachen muß, bewogen und
was Ihr etwaä gegen sothane Relation mit Grund und Solidität
einzuwenden vermeinet, wovon Ihr denn längstens innerhalb
14 Tagen zu berichten, alles ferneren Protestirens und unzulässigen
Einwendens aber Euch zu enthalten habt.“
Der Bericht der ritterbürtigen Regierungsmitglieder hierauf ist vom
28. Juli 1730 datirt (Ausf., gez. Strünckede, Quadt, Wylich, Diepenbroich).
Indem er versucht, die Auschuldigungen gegen die Jurisdictionsinhaber zu
widerlegen, weist er den Ton, der von der anderen Seite angeschlagen
wurde, als verletzend zurück, und schließt mit dem Hinweis auf den großen
Vortheil, welcher von den Jurisdictionen zu den königlichen Kassen flösse,
„gestalten die vasalli alle Criminalkosten allein tragen, die
mehreste Jurisdictionen mit einem großen Capital belegt und
acquirirt sein, wovon die königliche Cassa das Interesse ziehet, nicht
weniger jede Jurisdiction einige Jahre her 40 Rthlr. Lehngelder
zahlen müssen, dabei die Renovationes bei der Lehnkammer gesuchet
und sonstige praestanda entrichtet werden, nicht zu gedenken, daß
durch Verleihung derselben die Landesherren Gelegenheit haben, von
einem oder anderem von Dero getreuesten Ritterschaft geleistete
treue Dienste ohne Dero Nachtheil und Abgang zu begnädigen und
andere zu gleichmäßiger Treue zu animiren“.
Die 4 Regierungsmitglieder, die sich übrigens nicht als solche,
sondern als „Dienere und Vasallen“ bezeichneten, baten, noch die anderen
Jurisdietionsvasallen uber jenen Bericht von 1724 wegen der darin eut⸗
haltenen Imputationen zu hören.
Dies geschah nicht. Vielmehr wurde dieser Bericht der Regierung
und Kammer conjunctim zur Begutachtung übersandt, worauf augen⸗
scheinlich jedoch nichts erfolgte.
In der Sache selbst geschah insofern ein Fortschritt, als die Clevische
Regierung 208. September 1730 ein mit der Kammer gemeinsam erwogenes
Project eines Edicts wegen der Jurisdictionen einsandte (Cone., gez.
Räsfeld, Becker, Motzfeld, Freudenberg). Dabei blieb es zunächst, da sich
das General-Directorium mit Plotho darüber nicht einigen konnte, wer in
dieser Angelegenheit das Weitere zu besorgen habe. Auch als Cocceji
Plothos Nachfolger geworden war, kam die Sache nicht in schnelleres
Tempo, zumal nun noch Broich und die Mitglieder der adligen Bank