Clev. Forsten. Medicinalediet. Neumärk. Gesundheitswert. 739
ständen nach in ein und anderen Stücken geändert, verbessert und
vermehret werde, Höchstdieselben auch .. wollen, daß solche Revision
von Dero Ober-(Collegio medico sowohl als von Dero Geheimten
und Hofräthen Hoffmann, Eller und Horch geschehe, so befehlen
Sie Dero p. von Viereck hierdurch ., die nöthige Verfügung des—
halb zu thun, damit ein verbessertes Medicinaledict fordersamst ent—
worfen und zu Stande gebracht werde.
100. Erlaß an die Neumärkische Regierung.
Berlin, 14. Februar 1755.
GSone., Auf Specialbefehl gez. Grumbkow. — Gen.⸗Tir. Neumark. Materien.
Collezium medienm Ar.)
Das Gesundheitswerk in der Neumark wird der Regierung
aufgetragen.
Demnach Wir Unsere Neumärkische Kammer auf ihre .. Vor—
stellung vom 29. pass. bei denen darin angeführten Umständen von
der Besorgung des Gesundheitswerks .. dispensiret, als haben Wir
Euch solches hierdurch zur Nachricht und Achtung bekannt machen,
zugleich auch die Direction und gänzliche Besorgung des Gesund—
heitswerks in der Neumark Euch hiermit .. committiren und auf—
tragen wollen, Euch anbei hiedurch .. anbefehlend, die dahin
gehörige Sachen pflichtmäßig zu besorgen, bei vorkommenden Fällen
auch mit Unserer dortigen Kammer auf deren Suchen zu conferiren.
1601. Erlaß an die Pommersche Kammer.
Berlin, 16. Februar 1755.
Ausf., agez. Grumbkow, Görne. — St.«A. Stettin. Stettiner Kriegsarchiv. Tit. IX.
Xpeintin d. Nr. 38.
Bestellung eines Adinneten des Landesdirectors von Heydebreck.
Welchergestalt Wir dem Verweser des Bublitzschen Schloß—
gerichts George Bogislaw von Bonin die Surviyance auf den
Landes-Hirector und Landrath im Fürstenthum Kamin von Heyde—
breck .. conferiret, solches werdet Ihr aus dem copeyl. Beischluß