Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Bonin. Preuß. Regierung. Nachfolger Dalençons. 741 
französischen Colonien und insbesondere von denen Manufacturen 
eine völlige Wissenschaft hat) ist alt und unvermögend. Weil aber 
zum Besten der Colonien und der Manufacturen gereichen würde, 
wann jemand bei dieses Dalençon Lebzeiten angeführt würde, 
welcher von ihm die benöthigte Lumières nehmen und erlernen 
könnte, so hat E. K. M. General-Hirectorium in der Beilage 
approbirt, daß der Kaufmann Sary, welches ein ehrlicher, geschickter 
und zugleich wohlhabender Kaufmann ist, darzu in Vorschlag ge— 
bracht werden möge. 
Es dependirt also von E. K. M. Ordreé, 
1. ob dieser Sary dem alten Dalençon als Commercienrath, 
worbei 200 Thlr. vermacht sein, adjungirt und zu dem Ende in 
das Conseil français aufgenommen werden solle. 
Da auch ferner dieser Dalençon bei denen französischen Ge— 
richten bishero dahin sehen müssen, daß denen Fabricanten behörige 
Justiz administrirt worden, wovor er insbesondere 100 Thlr. be— 
kommen, so habe ich weiter .. anfragen sollen, 
2. ob E. K. M. zum Besten der Fabricanten nicht gleichfalls 
jemand, der die Rechte verstehet, bei denen französischen Unter— 
gerichten dem alten Dalençon adjungiren wollen, worzu ich einen 
Namens Oston, welcher sich mit seiner Famille und ansehnlichem 
Vermögen vor drei Jahren hier etablirt hat und ein geschickter und 
ehrlicher Mann ist, in Vorschlag bringen sollen. 
Marginal des Königs: 
„soll 500 Rthlr. recrutten kalsa zahlen F. W.“ 
104. Cabinetsordre an das General-Directorium. 
Berlin, 9. Närz 1755. 
Ausf. — Gen.Tir. Kurmart. Tit. VII. Nr. 10 
Ernennung Rohrs zum VLandrath im Lebusischen Kreise. 
Durch Immediateingabe des General-Directoriums vom 22. Mai 
1734 war Friedrich Wilhelm gemeldet worden (Conc., gez. Happe; Ausf., 
gez. Grumbkow, Görne, Viereck, Viebahn, Happe), daß der Landrath von 
Lebus Hans Friedrich von Rohr gebeten habe,)) ihm seinen ältesten Sohn, 
den gewesenen Fähnrich Philipp Ludwig Ewald im Amte zu adjungiren. 
c) Willmersdorf, 7. Mai 1734. Er begründete sein Gesuch damit, daß 
ihm am 14. April 1734 sein Gut Willmersdorf abgebrannt sei, wodurch er mit 
seinen 7 Kindern in große Dürftigkeit gesetzt worden.
	        
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