Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Ausw. Departement. Frz. Etat. Fremde Minister. 
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40. Cabinetsordre an die Etatsminister von Borcke und 
von CEnyphausen. 
Berlin, U. Juli 1730. 
Abschrift von Schumachers Hand. — R. 86. 4. R. 1. 
Der Immediatverkehr der fremden Minister mit dem Könige soll 
abgestellt werden.) 
S. K. M. ꝛc. haben bishero wahrgenommen, welchergestalt 
sich alle fremde Ministres mit ihrem Anbringen immediate bei Sr. 
K. M. gemeldet. Wenn aber solches in der Welt und bei andern 
Höfen nicht gebräuchlich ist, es auch Gelegenheit giebet, daß die 
fremde Ministri gar zu leicht und zu zeitig Ihro K. M. über diese 
oder jene Sache hegende Sentiments decouvriren können, inmaßen 
S. M. gerne anfrichtig und frei von Sich sagen, wie es Ihro ums 
Herze ist, da es doch nöthig sein will, nach der weltüblichen Art zu 
negotiiren und öfters mit seines Herzens Gedanken hinter dem 
Berge zu halten, als befehlen Sie hiedurch Dero Etats-Ministres 
des affaires éêtrangères, dem Generallieutenant von Borcke und 
Baron von Knyphanusen .., sobald S. M. verreiset sein werden, 
denen hier befindlichen fremden Ministres, auch denenjenigen, so an 
der abgehenden Stelle wiederkommen möchten, auf fsehr höfliche 
Weise zu declariren, daß es Sr. K. M. zwar allezeit angenehm sein 
würde, in ihrer Gesellschaft mit ihnen zu discuriren, allein daß sie 
sich immediate in Affären, so ihre Principalen angingen, nicht 
ferner an S. K. M. adressiren möchten, sondern sie würden sich be— 
lieben lassen, in allen dergleichen Sachen, sie mögen angenehm oder 
verdrießlich sein, sich bei denen Ministres von denen affaires 
étrangéres zu melden und in Conferenz auszulassen, welche Sr. M. 
von dergleichen Propositionen mündlich oder schriftlich berichten und 
Dero Resolution darüber einholen müssen. Wenn aber ein fremder 
Ministre von seinem Hofe Ordre hat, S. M. mündlich zu sprechen, 
so muß er jedoch vorhero, wie bei andern Höfen gebräuchlich, das 
Contenu seines Anbringens vorgedachten von Borcke und von Knyp⸗ 
hausen eröffnen, welche denn Sr. M. davon Part geben und Re— 
solution einholen, zu welcher Zeit Sie den fremden Alinistre zu 
sprechen gesonnen sind. 
i) Veranlassung zu dieser Ordre gab die berühmte Audienz Hothams in 
der Angelegenheit der englischen Heirat des Kronprinzen vom 10. Juli.
	        
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