Ausw. Departement. Frz. Etat. Fremde Minister.
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40. Cabinetsordre an die Etatsminister von Borcke und
von CEnyphausen.
Berlin, U. Juli 1730.
Abschrift von Schumachers Hand. — R. 86. 4. R. 1.
Der Immediatverkehr der fremden Minister mit dem Könige soll
abgestellt werden.)
S. K. M. ꝛc. haben bishero wahrgenommen, welchergestalt
sich alle fremde Ministres mit ihrem Anbringen immediate bei Sr.
K. M. gemeldet. Wenn aber solches in der Welt und bei andern
Höfen nicht gebräuchlich ist, es auch Gelegenheit giebet, daß die
fremde Ministri gar zu leicht und zu zeitig Ihro K. M. über diese
oder jene Sache hegende Sentiments decouvriren können, inmaßen
S. M. gerne anfrichtig und frei von Sich sagen, wie es Ihro ums
Herze ist, da es doch nöthig sein will, nach der weltüblichen Art zu
negotiiren und öfters mit seines Herzens Gedanken hinter dem
Berge zu halten, als befehlen Sie hiedurch Dero Etats-Ministres
des affaires éêtrangères, dem Generallieutenant von Borcke und
Baron von Knyphanusen .., sobald S. M. verreiset sein werden,
denen hier befindlichen fremden Ministres, auch denenjenigen, so an
der abgehenden Stelle wiederkommen möchten, auf fsehr höfliche
Weise zu declariren, daß es Sr. K. M. zwar allezeit angenehm sein
würde, in ihrer Gesellschaft mit ihnen zu discuriren, allein daß sie
sich immediate in Affären, so ihre Principalen angingen, nicht
ferner an S. K. M. adressiren möchten, sondern sie würden sich be—
lieben lassen, in allen dergleichen Sachen, sie mögen angenehm oder
verdrießlich sein, sich bei denen Ministres von denen affaires
étrangéres zu melden und in Conferenz auszulassen, welche Sr. M.
von dergleichen Propositionen mündlich oder schriftlich berichten und
Dero Resolution darüber einholen müssen. Wenn aber ein fremder
Ministre von seinem Hofe Ordre hat, S. M. mündlich zu sprechen,
so muß er jedoch vorhero, wie bei andern Höfen gebräuchlich, das
Contenu seines Anbringens vorgedachten von Borcke und von Knyp⸗
hausen eröffnen, welche denn Sr. M. davon Part geben und Re—
solution einholen, zu welcher Zeit Sie den fremden Alinistre zu
sprechen gesonnen sind.
i) Veranlassung zu dieser Ordre gab die berühmte Audienz Hothams in
der Angelegenheit der englischen Heirat des Kronprinzen vom 10. Juli.