758
Nr. 481, 482. — 21.-23. Juni 1735.
181. Erlaß an die Clevische Regierung.
Berlin, 21. Juni 1735.
Abschriit. — R. 34. u. 3B8.
Gebrauch von Stempelpapier durch die Beamten.
Auf Eure Anfrage vom 9. des vorigen Monats!) ertheilen
Wir Euch hierdurch zur .. Resolution, daß die Beamte, wenn sie
zu Behauptung Unserer Jurisdiction in denen ihnen anvertrauten
Districten Berichte abstatten oder Vorstellungen übergeben, so wenig
als der dabei assistirende Fiscus Stempelpapier zugebrauchen ver—
bunden sein sollen, weil man ihnen nicht zumuten kann, solches auf
eigene Kosten anzuschaffen, folglich die Bezahlung oder Vergütung
doch auf Uns fallen würde. Wann aber andere Jurisdictionarii
wegen Jurisdictionsstreitigkeiten etwas einzureichen haben, muß sel—
biges allerdings auf Stempelpapier der bisherigen Verfassung und
dem Herkommen gemäß geschrieben sein. Wie dann insonderheit
die Magisträte in allen Sachen, die derselben und der Kämmerei
Gerechtsame und Angelegenheiten betreffen, des Stempelpapiers sich
bedienen müssen.
182. Schriftwechsel über die Geschäftsführung bei der Preußischen
KRammer.
23. Juni 1735 bis 27. Juni 175360.
Geu.⸗Dir. Ostpreußen. Materien. Tit. XXXI. Nr. 17.
Departements bei der Preußischen Kammer.
Am 23. Juni 1735 übersandte der Präsident v. Lesgewang nach
Berlin ein Project der Neueintheilung der Departements bei der Kammer
und bemerkte dazu, daß eine Veränderung, die seit fünf Jahren nicht er—
folgt sei,) im Interesse des Dienstes liege.
Lesgewang erhielt aber unterm 27. Juli den Bescheid (Cone., gez.
Grumbkow),
„daß es vor dieses Jahr bei der itzigen Einrichtung um so
viel mehr annoch bleiben solle, da Trinitatis bereits seit sieben
) Die Regierung hatte berichtet, daß „zwischen den Amts⸗- und Stadt—
gerichten, wie zwischen aneinander stoßenden Untergerichten und Jurisdictions—
inhabern öfters Conflictus jnrisdictionales bei der Regierung vorkämen.“
2) Vgl. Bd. 1IV. 2. Nr. 309. S. 492 ff.