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Nr. 487-489. — 8.11. August 1786.
1. „Ob, da der Kriegesrath Schönholtz
seit einiger Zeit die Vorpommerschen Aemter zu
seinem Departement gehabt, derselbe solche noch
ferner behalten oder gegen ein Departement
verwechseln solle.“
2. „Wie es wegen des Kriegesraths Stisser
eigentlich zu halten, da er v. Grumbkow den—
selben noch nicht so geübet fände wie es die
dortige Landesart erforderte, ob nämlich weil
es schiene, daß er bei dem Justizwesen gute
Einsicht hätte, ihm vorerst die Justizsachen und
dabei noch einige kleine Aemter zugetheilet
werden sollten.“
Die Pommersche Kammer wurde demgemäß am 19. September be—
schieden (Conc., gez. Görne). Es hieß sodann in diesem Erlasse weiter:
Wegen des Geheimen Rath Hille und Geheimen Rath Wilcke
seid Ihr vorhin bereits beschieden, daß Hille als erster Director zu
Stettin bleiben, der Wilcke aber die Städte, so der Lanius bisher
unter sich gehabt, zugleich als Commissarius loci mit respiciren solle.
Ihr habt also nunmehro darnach die neue Repartition der
Departements einzusenden.)
„vor Pom̃e
schönholtz“
187. Cabinetsordre an das General-Directorium.
Potsdam, 3. August 1755.
Ausf. — Gen.⸗»Dir. Ostpreußen. Tit. II. Nr. 18.
Abfetzung eines Amtshauptmanns—
— Demnach S. K. M. in Erfahrung gebracht, daß der gewesene
Major von Finck vom Finckensteinischen Regiment sich sehr schlecht
aufführet, sodaß es vor Gott und Menschen eine Schande ist, so
haben Höchstdieselben resolviret, ihm die bisher genossene Amts—
hauptmannschaft Barten zu nehmen und selbige vom 1. dieses an
Dero Hauptmann von Röber von Dero Regiment wieder zu con⸗
feriren. Sie befehlen also Dero General-Directorio .. das nöthige
dieserhalb ausfertigen zu lassen.
PVgl. dazu 2. Januar 1738.