Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Amtshauptmanns-Absetzung. Schlendrian in Litthauen. 775 
88. UAus einem Berichte des Geheimraths von Blumenthal. 
Gumbinnen, 9. August 1735. J 
Conc. — Gen.-Dir. Ostpreußen. Materien. Tit. XXXIV. Sect. IX. r. bs. 
Schlendrian der Litthauischen Unterbedienten. 
E. K. M. kann auch hiernächst unangezeigt nicht lassen, 
welcher Gestalt einige Unterbediente bei dem hiesigen Collegio durch 
die Abwesenheit des seligen Präsidenten von Bredow und da der— 
selbe auch bei seinem Leben selten hier gekommen, sehr in Unord— 
nung gerathen, sodaß man sich alle Mühe geben müssen, dieselbe 
zu ihrem Devoir wieder anzuweisen und in die gehörige Schranken 
zu bringen, maßen, wie es scheinet, und ihre bisherige Aufführung 
es gezeiget, sie in denen Gedanken stehen, daß alles bei ihrem 
vorigen verderbten Schlenter bleiben müsse, und sie eben nicht ver— 
bunden, demjenigen, was ihnen anders befohlen worden, striete 
nachzuleben, dahero bei E. K. M. .. anzufragen nöthig finde, wie 
auf solchen Fall, wenn dergleichen Unterbediente ferner auszu— 
schweifen sich gelüsten lassen sollten, mich ratione ihrer zu ver— 
halten“ ... 
Durch Cabinetsordre, Berlin, 18. August 1735, befahl der König, 
daß Blumenthal solche pflichtvergessenen Unterbedienten 
„das erste Mal scharf reprimandiren, auch den Umständen 
nach wohl auf die Wacht setzen lassen solle. Das zweite Mal sollet 
Ihr solche cassiren und au deren Stelle andere vorschlagen, auch 
nach der Größe ihrer Negligence selbige wohl gar nach Friedrichs— 
burg schicken“ (Ausf.). 
80). Eid des Mindenschen Vicedirectors von Bessel. 
Berlin, U. August 1735. 
Formular, gez. von Viereck, corrigirt von Klinggräff. — Gen.-Dir. Magdeburg. Tit. V. Nr. 20. 
Eid des Mindischen Vicedireectors. 
Nachdem S. K. M. ꝛc. mich, Victor Karl Moritz von Bessel 
zu Dero Vice-Directore bei der Mindenschen Kriegs-2c. Kammer .. 
bestellet und angenommen,) als gelobe und schwöre ich zu Gott 
dem Allwissenden und Allmächtigen einen körperlichen Eid, daß 
Val. Nr. 478. S. 756
	        
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