Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Bestallung Dornicks. Die Litthauischen Pächter. 781] 
Unser Vorwissen und ausdrücklichen .. Consens jemand zugestanden 
werde; gestalten Wir dann ohne vorhergegangene .. Anfrage nichts 
in dergleichen Fällen gethan oder verhandelt wissen wollen. Endlich 
hat berührter von Dornick sich in allen und jeden Unsere Lehns— 
gerechtigkeit betreffenden Dingen solchergestalt zu verhalten und zu 
betragen, wie es einem getreuen und gewissenhaften Lehnsstatthalter 
geziemet und gebühret und seine desfalls von Unserm General-Iajor 
und Gonverneur zu Geldern, dem von Röseler, abzunehmende Eides— 
pflicht erfodert. 
Dahingegen und vor solche seine zu leistende treue Dienste 
soll mehrbesagter Unser Lehusstatthalter diejenige Kmolumenta aus 
denen Lehnsgefällen, welche vermöge der von denen Königen in 
Spanien emanirten Placaten ihm gebühren, sonsten aber keine zu 
genießen haben. 
94. Aus einem Berichte des Geheimraths von Blumenthal. 
Gumbinnen, 25. Ausnust 1755. 
cone. Genu.⸗Dir. Ostpreußen. Materien. Tit. XXXIV. Sect. IX. Nr. uß. 
Die Litthauischen Pächter. 
Nachdem .. die gesamte Litthauische Aemter durchge— 
gangen, den Zustand der hiesigen Beamten und derselben jetzige 
Verfassung eingesehen, so kann schließlich E. K. M. unangezeigt 
nicht lassen, wie ich bemerket, daß allhier überhaupt die alte Ge— 
wohnheit eingerissen, mit nichts als lauter Papieren zu bezahlen 
und zu dem Ende aller Hand Arten von Untersuchungen als Miß— 
wachs, Viehsterben, fehlenden Besatzes nöthigen Brot- und Saat— 
getreides und was dergleichen mehr eingeführet, hinter welche sich 
die Beamte verstecken und statt baaren Geldes nur papierne Be⸗ 
schlüsse einsenden, sodaß es ein rechter Actienhandel allhier ist und 
ich nimmer glaube, daß er in Frankreich dazumalen stärker en vogue 
gewesen, sodaß, wenn solches continuiren sollte, noch ein besonderes 
Collegium nöthig sein würde, um alle diese Arbeit zu bestreiten, 
indem sowohl die membra collegii als der Beamte selbst die meiste 
Zeit damit zubringen, inzwischen aber die Respicirung der Wirth— 
schaft, als das Hauptwerk, liegen lassen müssen. Indeß da solches
	        
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