Bestallung Dornicks. Die Litthauischen Pächter. 781]
Unser Vorwissen und ausdrücklichen .. Consens jemand zugestanden
werde; gestalten Wir dann ohne vorhergegangene .. Anfrage nichts
in dergleichen Fällen gethan oder verhandelt wissen wollen. Endlich
hat berührter von Dornick sich in allen und jeden Unsere Lehns—
gerechtigkeit betreffenden Dingen solchergestalt zu verhalten und zu
betragen, wie es einem getreuen und gewissenhaften Lehnsstatthalter
geziemet und gebühret und seine desfalls von Unserm General-Iajor
und Gonverneur zu Geldern, dem von Röseler, abzunehmende Eides—
pflicht erfodert.
Dahingegen und vor solche seine zu leistende treue Dienste
soll mehrbesagter Unser Lehusstatthalter diejenige Kmolumenta aus
denen Lehnsgefällen, welche vermöge der von denen Königen in
Spanien emanirten Placaten ihm gebühren, sonsten aber keine zu
genießen haben.
94. Aus einem Berichte des Geheimraths von Blumenthal.
Gumbinnen, 25. Ausnust 1755.
cone. Genu.⸗Dir. Ostpreußen. Materien. Tit. XXXIV. Sect. IX. Nr. uß.
Die Litthauischen Pächter.
Nachdem .. die gesamte Litthauische Aemter durchge—
gangen, den Zustand der hiesigen Beamten und derselben jetzige
Verfassung eingesehen, so kann schließlich E. K. M. unangezeigt
nicht lassen, wie ich bemerket, daß allhier überhaupt die alte Ge—
wohnheit eingerissen, mit nichts als lauter Papieren zu bezahlen
und zu dem Ende aller Hand Arten von Untersuchungen als Miß—
wachs, Viehsterben, fehlenden Besatzes nöthigen Brot- und Saat—
getreides und was dergleichen mehr eingeführet, hinter welche sich
die Beamte verstecken und statt baaren Geldes nur papierne Be⸗
schlüsse einsenden, sodaß es ein rechter Actienhandel allhier ist und
ich nimmer glaube, daß er in Frankreich dazumalen stärker en vogue
gewesen, sodaß, wenn solches continuiren sollte, noch ein besonderes
Collegium nöthig sein würde, um alle diese Arbeit zu bestreiten,
indem sowohl die membra collegii als der Beamte selbst die meiste
Zeit damit zubringen, inzwischen aber die Respicirung der Wirth—
schaft, als das Hauptwerk, liegen lassen müssen. Indeß da solches