Full text: Akten vom 3. Januar 1730 bis Ende December 1735 (5,1)

Personalien beim franz. Obergericht. Proposition zum Clev. Landtag. 795 
kein Votum haben kann, darin vermindert worden und dahero höchst 
nöthig sei, daß sothaner Abgang durch einige Membra des fran— 
zösischen Revisions-Collegii wiederum ersetzet werde, weilen in Er— 
mangelung eines vacanten Gehalts auf andere Art dieses nicht zu 
erhalten sein dürfte, hiernüchst auch S. K. M. bei verschiedenen 
Gelegenheiten und Vorfällen angemerket, daß der französischen 
Nation höchst zuträglich und zu Beförderung der Sachen unum— 
gänglich nützlich sein werde, denen Membris ecelesiasticis bei Dero 
französischen Ober-Consistorio ein paar derer Rechte und der Pro— 
cedur kundige, dabei auch in dergleichen Vorfallenheiten geübte 
Membra beizufügen, und dann . . S. K. M. zu diesen beiden 
Verrichtungen die Revisionsräthe Ougier und des Jarriges) aus— 
ersehen, als wollen Allerhöchstdieselbe, daß die p. Ougier und des 
Jarriges von nun an die Arbeit bei vorgedachten beiden Collegiis 
mit zu übernehmen, sich in denen gewöhnlichen dessionibus einzu⸗ 
finden, in denen daselbst vorkommenden Sachen auf Pflicht und 
Gewissen zu votiren und im Uebrigen alles dasjenige zu thun und 
zu verrichten, was ihnen von denen Chets besagter beider Colle- 
giorum aufgetragen werden möchte. Wornach sie sich .. zu achten 
und sogleich nach Empfang dieses Befehls den Anfang zu machen 
haben, gestalten die Chefs der beiden Collegiorum hierunter das 
nöthige zu verfügen und zur Activität zu bringen haben, damit die 
Sachen desto schleuniger und verlässiger abgethan werden. 
501. Erlaß an die Clevische Regierung. 
Berlin, 4. October 1735. 
Conc., gez. Görne. — Gen.-⸗Dirc. Cleve. Tit. CXIII. Sect. II. Nr. 49. 
Königliche Proposition zum Clevischen Landtage.* 
In die Proposition war folgende Aenderung aufgenommen worden: 
„Gleichwie aber der Krieg nunmehro leider fast überall in Europa 
in vollem Feuer ausgebrochen, auch gar das Reich Teutscher Nation und 
desselben verschiedene vornehme Fürsten und Stände damit nicht verschonet, 
sondern deroselben Landen und Unterthanen von Kriegesheeren überzogen, 
i) Jarriges war 7. Juli 1729 zum französischen Revisionsrath bestellt 
worden (Conc., gez. Plotho. — R. 122. Tit. III a. Nr. 20). 
2 Vom 21. November 1735 bis 2. Januar 1736.
	        
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