Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

150 Nr. 93-95. - 28.-30. September 1736. 
billig, daß die Crimmalräthe diejenige Relationes, wodurch die 
Urthel zu Unserer Confirmation. eingesendet werden, mit unter 
schreiben. Wornach-Jhr Euch gehorsamst zu achten. 
Ueberhanpt aber bleibt es dabei, daß die Crimmalräthe nach 
dem klaren Buchstaben der Eclictorum nichts weiter zu thun haben, 
als daß sie die völlig instruirte Ada in pleno Collegii referiren 
müssen, im übrigen aber mit denen Criminalsachen nichts weiter zu 
thun haben. - 
ad 4. Müssen freilich dergleichen Ada generalia aus der Re 
gierung nicht weggegeben werden, insonderheit da denen Criminal- 
räthen freistehet, Aela täglich auf der Regierung einzusehen. 
Es lieget aber auch Euch, dem Präsidenten, ob, die Verfassung 
zu machen, daß so wenig General-Ada als Volumina Edidorum 
und dergleichen denen 'Regierungsräthen mit nach Hause gegeben 
werden, weilen-die Erfahrung bezeuget, daß öfters dergleichen 
wichtige Ada verloren gegangen. 
ad 5. Habt Ihr nicht wohl gethan, in dieser Sache ohne Zu 
ziehung der Criminalräthe zu becibiren; denn da die Ada inqui- 
sitionalia instruiret gewesen und es auf Dictiruug einer Strafe an 
gekommen, so Hütte die Sache nach denen klaren Worten des Edidi 
denen Criminalräthen übergeben und ihnen das Commodum (welches, 
ob der Jnquisit schon arm ist, das Amt hätte bezahlen müssen) 
nicht entzogen werden sollen, immaßen diese die Sache ebenso ge 
schwinde würden haben expediren können, als Ihr gethan, wenn 
ihnen solches von Euch, dem Präside, wäre anbefohlen worden. 
Mithin müsset Ihr Eiich vor das künftige in dergleichen Fällen 
nach dem Edict achten. 
Schließlichen wird denen Criminalräthen ihre anzügliche und 
unanständige Schreibart, deren sie sich gegen Euch bedienet, hiermit 
ernstlich verwiesen mit Verwarnung, daß sie künftig mit mehrerer 
Bescheidenheit ihre Nothdurft vorstellen oder gewärtigen müssen, 
daß sie zu besserer Beobachtung der schuldigen Subordination durch 
nachdrückliche und ihnen nicht anständige Zwangsmittel angehalten 
werden sollen. 
Welches alles Ihr denenselben behörig bekannt zu machen und 
Euch insgesamt gehorsamst nach demjenigen, was einen jeden ins 
besondere angehet, zu achten habt.
	        
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