150 Nr. 93-95. - 28.-30. September 1736.
billig, daß die Crimmalräthe diejenige Relationes, wodurch die
Urthel zu Unserer Confirmation. eingesendet werden, mit unter
schreiben. Wornach-Jhr Euch gehorsamst zu achten.
Ueberhanpt aber bleibt es dabei, daß die Crimmalräthe nach
dem klaren Buchstaben der Eclictorum nichts weiter zu thun haben,
als daß sie die völlig instruirte Ada in pleno Collegii referiren
müssen, im übrigen aber mit denen Criminalsachen nichts weiter zu
thun haben. -
ad 4. Müssen freilich dergleichen Ada generalia aus der Re
gierung nicht weggegeben werden, insonderheit da denen Criminal-
räthen freistehet, Aela täglich auf der Regierung einzusehen.
Es lieget aber auch Euch, dem Präsidenten, ob, die Verfassung
zu machen, daß so wenig General-Ada als Volumina Edidorum
und dergleichen denen 'Regierungsräthen mit nach Hause gegeben
werden, weilen-die Erfahrung bezeuget, daß öfters dergleichen
wichtige Ada verloren gegangen.
ad 5. Habt Ihr nicht wohl gethan, in dieser Sache ohne Zu
ziehung der Criminalräthe zu becibiren; denn da die Ada inqui-
sitionalia instruiret gewesen und es auf Dictiruug einer Strafe an
gekommen, so Hütte die Sache nach denen klaren Worten des Edidi
denen Criminalräthen übergeben und ihnen das Commodum (welches,
ob der Jnquisit schon arm ist, das Amt hätte bezahlen müssen)
nicht entzogen werden sollen, immaßen diese die Sache ebenso ge
schwinde würden haben expediren können, als Ihr gethan, wenn
ihnen solches von Euch, dem Präside, wäre anbefohlen worden.
Mithin müsset Ihr Eiich vor das künftige in dergleichen Fällen
nach dem Edict achten.
Schließlichen wird denen Criminalräthen ihre anzügliche und
unanständige Schreibart, deren sie sich gegen Euch bedienet, hiermit
ernstlich verwiesen mit Verwarnung, daß sie künftig mit mehrerer
Bescheidenheit ihre Nothdurft vorstellen oder gewärtigen müssen,
daß sie zu besserer Beobachtung der schuldigen Subordination durch
nachdrückliche und ihnen nicht anständige Zwangsmittel angehalten
werden sollen.
Welches alles Ihr denenselben behörig bekannt zu machen und
Euch insgesamt gehorsamst nach demjenigen, was einen jeden ins
besondere angehet, zu achten habt.