402
92t. 232, 235. - 10.-12. Februar 1737.
vorzunehmende Verrichtungen und Deliberationen sich fast jährlich
gehäufet, mithin der Stände Depntirte länger beisammen zu bleiben,
folglich auch mehrere Kosten wie vormalen zu machen genöthiget
gewesen,') so wird es von E. K. M. . . Gnade depcndiren,
ob Höchstdieselbe, in mehrerem Betracht, daß die meiste von
denen Deputirten, welche diese Ausgaben mit veranlasset, bereits
verstorben, obgemelte defectirte Posten niederschlagen zu lassen
geruhen wollen.
Dagegen die Stände sich nicht werden entbrechen können, die
Interessen, welche ihre Rendanten von Jahren zu Jahren bis ans
1l904 Thaler 22 st. 4 Pf. gezogen, imgleichen die wider Verbot
von neuem aufgenommene Capitalien L 1427 Thaler wieder herbei
zuschaffen; welches wir dann nach erfolgter . . Resolution zu be
sorgen nicht ermangeln werden.
Königliches Marginal:
„haben sie überschritten, solln sie ex Propriiss bezahlen und
das Landt nits da zu geben F. W."
Demgemäß 18. Februar 1738 Erlaß au die Oberrechcukanimcr und
Nvlificatio» für die Stände (Conc., Auf Specialbefchl gcz. Görue).
232. Sdiet wegen der ^mmediatbeschwerden über die ^ustizcollegia?)
Berlin, (0. Februar (758.
Ausf., ggez. Cocceji, Biebahn, Broich; Conc. gez. von denselben. — R. 9. X. l g. Vol. I u.
(Mylius, Cout. J. Sp. 127—131. Scotti II. Nr. 1292. S. 1220.)
Betr. Jminediatbeschwerden über die Justizcollegia.
In dem Edict wird befohlen,
1. daß niemand mit Vorbeigehung der ersten Instanz den König
iwmsäiate mit Klagen behelligen solle, weil der König nicht wolle, daß
die rechtshängigen Sachen durch Jmmediatverordnnngen von ihre» ordent
lichen Instanzen und von dem Wege Rechtens abgezogen oder darauf
wider die Rechte und Ordnungen reflectirt werden solle (Abschnitt 1—4
und 6).
1 ) Vgl. dazu S. 241 Ani».
2 ) Das Edict enthielt zuerst nur die Punkte 1 und 3. Die erste Ausf.,
vom 11. Januar 1738 datirt, wurde dann nach einem Beschluß des Geheimen
Etalsraths von, 10. Februar 1738 durch den Passus wegen der Klagen über die
Justizbehörden erweitert (Punkt 2). — Zur Vorgeschichte vgl. Nr. 181. S. 289
und zur Publication S. 370. Anm. 1, zur Sache vgl. Bd. VI. I. S. 97.