Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

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Nr. 295-297. - 7.-16. Juli 1738. 
295. Immediatbericht des General-Directoriums. 
Berlin, 7. Juli s738. 
A»ss., gez. Giumbkow, Görve, Birreck, Happe. — Geii.-Dlr. Cleve. Tlt. UX Nr. 1 a. 
Königliche Bediente sind nicht in ihrer Heimat zu gebrauchen. 
Es bittet Johann Wilhelm Becker, daß er gegen Erlegung 
500 Thaler Recrntengelder seinem Vater in der Clevischen Laud- 
rentmeisterbedienung adjungiret und zugleich als Krieges- und 
Domänenrath in die dortige Kammer gesetzt, auch ihm die An 
wartung auf eine künftig ledig werdende Besoldung verliehen 
werden möge. 
Da nun dessen Vater, der Vioe-Kanzler Becker, seit vielen 
Jahren E. K. M. treu gedienet und bei seiner noch übrigen Lebens 
zeit zu Dero Diensten, in specie in Kasseusachen, den Sohn an 
führen will, wir auch solches vor E. K. M. Interesse nützlich und 
gut finden, so stellen Deroselben wir . . anheim, ob Sie diesem 
Suchen Statt zu geben belieben. 
Königliches Marginal: 
„Dauget nit müßen von hier aus leutte hin gesandt 
werden wo der künig soll gutt gebinet sein F W." 
296. Labinetsordre an das General-Directorium. 
Potsdam, 8. Juli f758. 
Abschrift, - N. »fl. B. 17. 
Maßregeln zur pünktlichen Abführung der Coiilribution. 
S. K. M. rc. haben aus denen monatlichen Kasseuextracten 
angemerket, wie daß verschiedene derer Provinzicn bei der Cou- 
tribution von Monat zu Monat in Rest bleiben und die Con- 
tributionsgesälle nicht so prompt allemal wie die Accisegefülle ab 
geführet werden. Sie befehlen demnach Dero General-Oirkdorio 
hierdurch . ., die Sache reiflich zu überlegen und eine gute Dis 
position zu machen, damit in denen sämtlichen Provinziell, sonder 
lich in Pommern, die Contributionsgefälle ebenso richtig alle Monat 
wie von der Accise zur Geueralkasse oder dahin, wohin sie assigniret 
sind, abgeführet werden. Zu welchem Ende das Werk dergestalt 
zu fassen, damit bei denen Freikassen, sowie in verschiedenen Kreisern
	        
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