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Nr. 295-297. - 7.-16. Juli 1738.
295. Immediatbericht des General-Directoriums.
Berlin, 7. Juli s738.
A»ss., gez. Giumbkow, Görve, Birreck, Happe. — Geii.-Dlr. Cleve. Tlt. UX Nr. 1 a.
Königliche Bediente sind nicht in ihrer Heimat zu gebrauchen.
Es bittet Johann Wilhelm Becker, daß er gegen Erlegung
500 Thaler Recrntengelder seinem Vater in der Clevischen Laud-
rentmeisterbedienung adjungiret und zugleich als Krieges- und
Domänenrath in die dortige Kammer gesetzt, auch ihm die An
wartung auf eine künftig ledig werdende Besoldung verliehen
werden möge.
Da nun dessen Vater, der Vioe-Kanzler Becker, seit vielen
Jahren E. K. M. treu gedienet und bei seiner noch übrigen Lebens
zeit zu Dero Diensten, in specie in Kasseusachen, den Sohn an
führen will, wir auch solches vor E. K. M. Interesse nützlich und
gut finden, so stellen Deroselben wir . . anheim, ob Sie diesem
Suchen Statt zu geben belieben.
Königliches Marginal:
„Dauget nit müßen von hier aus leutte hin gesandt
werden wo der künig soll gutt gebinet sein F W."
296. Labinetsordre an das General-Directorium.
Potsdam, 8. Juli f758.
Abschrift, - N. »fl. B. 17.
Maßregeln zur pünktlichen Abführung der Coiilribution.
S. K. M. rc. haben aus denen monatlichen Kasseuextracten
angemerket, wie daß verschiedene derer Provinzicn bei der Cou-
tribution von Monat zu Monat in Rest bleiben und die Con-
tributionsgesälle nicht so prompt allemal wie die Accisegefülle ab
geführet werden. Sie befehlen demnach Dero General-Oirkdorio
hierdurch . ., die Sache reiflich zu überlegen und eine gute Dis
position zu machen, damit in denen sämtlichen Provinziell, sonder
lich in Pommern, die Contributionsgefälle ebenso richtig alle Monat
wie von der Accise zur Geueralkasse oder dahin, wohin sie assigniret
sind, abgeführet werden. Zu welchem Ende das Werk dergestalt
zu fassen, damit bei denen Freikassen, sowie in verschiedenen Kreisern