Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

König!. Bediente. Pünktl. Abführung der Contribulion. ^01 
der Kurmark geschiehet, bei guten Jahren ein hinlänglicher Bestand 
gemachet werde, aus welchem, wen» ja bei einigen Contribuenteu 
Rückstände sein, das fehlende vorgeschossen und also das monatliche 
Quantum jedesmal richtig und prompt abgetragen werden könne. 
Welche Einrichtung insonderheit nöthig sein wird, wenn es zum 
Kriege kommen sollte, damit sodann die Kasse die ihr assignirte 
Einnahme alsdann jederzeit prompt erheben möge. 
Unterm 26. Juli 1738 erging weiter folgende Cabinetsordre an das 
Gcneral-Directvrinm, d. Wesel (Abschrift): 
S. K. M. rc. haben die . . Vorstellung Dero Gcneral- 
Directorii über die anbefohlene bessere Einrichtung der Receptnr 
derer ContributionSgefälle und den hierbei wieder zurückkommenden 
Ponimerschen Qnartalextract der Oberstenerkasse wohl erhalten, . . 
sind aber versichert, daß die Provinzien diese Gefälle richtig, und 
zur rechten Zeit bezahlen können, wenn nur eine gute Ordnung bei 
dem Cvntribntionswcsen eingeführet und de» Contribuenteu nicht, 
wie bishero geschehen, mit der Bezahlung nachgesehen, auch bei 
denen Kreiskassen bei guten Jahren ei» hinlänglicher Bestand ge- 
sammlet wird; daß indessen Pommern bisher ihre Km’tje3»Pnistanda 
richtig bezahlet, solches ist gut, doch aber auch sehr möglich, weil 
diese Provinz lange nicht so hoch dabei angesetzet und angezogen 
ist als wohl andere Königliche Provinziell. S. K. M. befehlen 
demnach gedachtem General-Oirootmio . ., darauf ernstlich zu halten, 
daß das Contribntionswesen überall, der ergangenen Ordre gemäß, 
ans einen guten und richtigen Fuß gesetzet werden möge. 
2 l j7. ^mmediatbcricht des General-Directorimns. 
Berlin, (6. ^uli \<38. 
Nuss., gcz. Grumbkow, Görue, Viereck, Happe. — Gen.-Tir. Kurmarl. Tit. 00XIV. Nr. l a. 
Königliches Marginal. 
E. K. M. haben mittelst Cabincts-Orckre vom 22. Junii a. c. 
(Ausf., d. Potsdam) . . befohlen, daß dem Geheimen Rath von 
Beerfelde wegen der Teichhanptmannsbediennng am Neuen Graben 
ein jährlich Gehalt von 300 Nthlr. ans der dortigen Krciskasse ge 
reichet werden soll. Es stellet aber die Knrmärkische Kammer . . 
vor, daß die Unterthanen des Beeskvwschen Kreises so arm, daß sie
	        
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