König!. Bediente. Pünktl. Abführung der Contribulion. ^01
der Kurmark geschiehet, bei guten Jahren ein hinlänglicher Bestand
gemachet werde, aus welchem, wen» ja bei einigen Contribuenteu
Rückstände sein, das fehlende vorgeschossen und also das monatliche
Quantum jedesmal richtig und prompt abgetragen werden könne.
Welche Einrichtung insonderheit nöthig sein wird, wenn es zum
Kriege kommen sollte, damit sodann die Kasse die ihr assignirte
Einnahme alsdann jederzeit prompt erheben möge.
Unterm 26. Juli 1738 erging weiter folgende Cabinetsordre an das
Gcneral-Directvrinm, d. Wesel (Abschrift):
S. K. M. rc. haben die . . Vorstellung Dero Gcneral-
Directorii über die anbefohlene bessere Einrichtung der Receptnr
derer ContributionSgefälle und den hierbei wieder zurückkommenden
Ponimerschen Qnartalextract der Oberstenerkasse wohl erhalten, . .
sind aber versichert, daß die Provinzien diese Gefälle richtig, und
zur rechten Zeit bezahlen können, wenn nur eine gute Ordnung bei
dem Cvntribntionswcsen eingeführet und de» Contribuenteu nicht,
wie bishero geschehen, mit der Bezahlung nachgesehen, auch bei
denen Kreiskassen bei guten Jahren ei» hinlänglicher Bestand ge-
sammlet wird; daß indessen Pommern bisher ihre Km’tje3»Pnistanda
richtig bezahlet, solches ist gut, doch aber auch sehr möglich, weil
diese Provinz lange nicht so hoch dabei angesetzet und angezogen
ist als wohl andere Königliche Provinziell. S. K. M. befehlen
demnach gedachtem General-Oirootmio . ., darauf ernstlich zu halten,
daß das Contribntionswesen überall, der ergangenen Ordre gemäß,
ans einen guten und richtigen Fuß gesetzet werden möge.
2 l j7. ^mmediatbcricht des General-Directorimns.
Berlin, (6. ^uli \<38.
Nuss., gcz. Grumbkow, Görue, Viereck, Happe. — Gen.-Tir. Kurmarl. Tit. 00XIV. Nr. l a.
Königliches Marginal.
E. K. M. haben mittelst Cabincts-Orckre vom 22. Junii a. c.
(Ausf., d. Potsdam) . . befohlen, daß dem Geheimen Rath von
Beerfelde wegen der Teichhanptmannsbediennng am Neuen Graben
ein jährlich Gehalt von 300 Nthlr. ans der dortigen Krciskasse ge
reichet werden soll. Es stellet aber die Knrmärkische Kammer . .
vor, daß die Unterthanen des Beeskvwschen Kreises so arm, daß sie