Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

Neumärk, Justiz. Geldr. Commission u. Mörs. Deputation. 
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ZH6. tüabinetsordre an das Gencral-Directc>riuin. 
Potsdam, ly. August \7."i8. 
Abschrist. — R. 96. B. 17. 
Personalveranderungen bei der Geldrischen Commission und der 
Mörsischen Deputation. 
Nachdem S. K. M. rc. bei Dero letzteren Anwesenheit in Geldern 
wahrgenommen, daß der dortige Krieges- und Domänenrath Schnitze 
ein im Proviantwesen geschickter und habiler Mann ist, der mit zu 
Felde gewesen und in Proviantsachen sich gute Begriffe gemachet, 
so daß es Schade wäre, wenn solcher bei einem so kleinen Magazin, 
wie das zu Geldern ist, bleiben sollte, so haben Höchstdiesclbe . . 
resolviret, daß derselbige nacher Wesel gesetzet [roeröeii] und daselbst 
dem Proviantwesen vorstehen soll, dahergegen in dessen Platz bei 
der Geldrischen Deputation der Krieges- und Domänenrath Müntz 
zu Meurs, welchen S. K. M. ebenmäßig als einen habilen Mann 
kennen lernen, Votum und sossionam haben soll. Wannenhero Sie 
Dero General-Oiroatorio hierdurch . . anbefehlen, solcherwegen das 
nöthige zu verfügen. Und da nnrgedachter p. Müntz in der ab 
schriftlichen Anlage zugleich um den Rang in solchem Collegio nach 
seiner Anciennete gebeten, so befehlen S. K. M. Dero Gcneral- 
Oireotorio hierdurch, Deroselben eine Liste derer Aombrorum der 
Geldrischcn Deputation einzusenden, alsdenn Dieselbe deelariren 
werden, welchergestalt er darin gesetzet werden soll. Wegen des 
gesuchten Prädicats von Geheimten Rath muß derselbe sich noch 
gedulden, und werden Höchstdieselbe seiner deshalb schon mit der 
Zeit eingedenk sein. 
5\7. Sportelordnung für die Räthe rc. in der Rur-, Alt- und Ucker- 
wie in der Neumark?) 
Berlin, 20. August 
AnSs., llgez. Cücceji. — !i. 9. X. !. ps. V,»I. Nr (Myliuü Oout. I. Sp. 19!»). 
Sportelordnung für die Justizcollegien in der gesamten Mark. 
In dem die Sportelordnung begleitenden Erlasse werden die strengsten 
Strafen für eine Ucbertretung derselben, die verboten«« verstanden sein 
i) Durch Erlas; vom 2. August 1738 der Neumcirkischen Negierung zur Be 
gutachtung mitgetheilt (Conc., gez. Cocceji. — II. 42. Nr. 48 a). Bgl. auch 
Nr. 294. S. 488/89. 
Acta Bornuslca. BehiirdeuorgauisaUo» V. -i. 
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