Rang Marschalls in der Preußischen Regierung. 317
Demgemäß wurde der Preußischen Regierung unterm 27. Ockober 1731
anbefohlen, Marschall den dritten Platz, Tettau den vierten anzuweifen
Conc., gez. Borcke, Podewils). Zugleich wurde ihr nachdrücklich auf—
gegeben, Marschall unverzüglich einzuführen.)
Unterm 6. October 1732 berichtete das General-Directorium dem
Könige:?)
E. K. M. am Polnischen Hofe zu Warschau anitzo befindlicher
Wirkl. Geheimer Etatsminister Marschall v. Bieberstein stellet ..
vor, daß die Recrutenkasse an ihn noch verschiedene Praetensiones
und u. a. auch wegen des in diesem Jahre erhaltenen Patents als
Mitglied der Preußischen Regierung mache, ungeachtet er wegen
des letzteren weder am Rang noch an Gehalt das geringste profitirt
hätte ...
Der König schrieb hierzu:
„foll ein Man schaffen von 6 fuhs und 4 zoll Reinlendisch
FW.“
Marschall erhielt daher am 10. November die Resolntivn (Cone.,
gez. Grumbkow),
„daß sein Suchen wegen Erlassung der rückständigen Re—
crutengelder nicht stattfinden könne allenfalls ihm aber frei bleibe
einen Recruten von 6 Fuß und 4 Zoll rheinl. zu stellen und zum
Corps der großen Grenadiers in Potsdam zu liefern.“
790. Cabinetsordre an den Etatsminister von Cocceji und den
Vicepräsidenten von Reichenbach.
Wusterhausen, 22. September IVFsSi.
Abschrift. — St.⸗“A. Stettin. Hzal. Stett. Arch. l. J. Tit. 80. Nr. 116.
Beschränkung der Pommerschen Generalsuperintendentur
S. K. M. . remittiren an den würkl. Geheimten Etats—
Ministre von Cocceji und Vicepräsidenten Reichenbach hierbei, was
der Pommersche Generalsuperintendent Bollhagen .. vorstellen und
i) Marschall hatte sich in einem Immediatschreiben an den König über
die Verzögerung beschwert (12. October 1731). Der König hatte dazu geschrieben
Ge Leu von Borck eitto ordre.
2) Ausf., gez. Grumbkow, Viereck, Viebahn, Happe. — Gen.⸗Dir. Ost—
prenßen. Tit. XXXVI. Yr. 1.