Generale Wasser- und Land-Zollrolle. 81
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Aber auch jetzt wurde die neue Regelung und genauere Erhebung
als Erschwerung gegen die vorherige Konfusion empfunden, und es
gingen mehrere Viehmärkte nach Einführung dieses Zolls ein, so
1728 zwei in Ratzebuhr und zwei in Bärwalde. Die für einige
lebensunfähige Viehmärkte erbetene Zollfreiheit wurde jedoch 21.
Juli 1729 rundweg abgeschlagen, da keine Ausnahme gemacht
werden könne.
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Die neue Generalrolle war für alle Land- und Flußzölle des
preußischen Pommern gültig, nur zu Anklam, Uckermünde und
Lauenburg blieben die dortigen Spezialzölle. In den Seezöllen zu
Swine und Dievenow blieb die alte viel niedrigere Wolgaster Zoll—
rolle in Gebrauch, weil einer Abänderung die Pakten mit Schweden
— Art. 12 des Traktats vom 24. Januar 1721 — entgegenstanden.
Die Landzölle an jenen beiden Orten aber wurden nach der neuen
Generalrolle erhoben.“)
Es blieben natürlich auch die Brücken- und Dammzölle der
Ämter,“) adligen Besitzer und Städte und die Stadtzölle zu
Stettin, Stargard,) Pyritz, Kolberg, Uckermünde, Pasewalk.“) Nur
der Brückenzoll des Amts Belgard wurde aufgehoben, weil er
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) Verordnung vom 15. August 1729. In Dievenow blieb auch ein sog.
„Ruderzoll“, 11,5 Gr. pro Last. während er in Wollin wegfiel (Resolution vom
21. Juli 1729).
2) Die alte Bahnsche Dammzollrolle wurde, d. Berlin, 21. Januar 1728,
im Druck neu herausgegeben, im wesentlichen unverändert und nur auf branden—
burgische Münze gesetzt, auch fielen des Zöllners Akzidentien nun fort. Ein
Danziger Frachtwagen zollte hier 2 und 4, andere beladene Wagen und Karren
1Gr.; Warenzoll war nicht von der Bahnschen Konsumtion und nicht von Mengen
unter / Tonne oder Zentner zu entrichten.
3) Stargard hatte neben einem Brücken- und Deichsel- (Waren⸗) Zoll
mit gedruckter Rolle von 1696 noch !/, Anteil an dem im Jahrmarkt einge—
nommenen Fürstenzoll, was in den 10 Jahren 1718-1727 nur 8614, Rtlr.
ausmachte
Y Der „Damm- und Wagenzoll“ der Stadt Pafewalk, vom Magistrat
unterm 24. April 1749 revidiert herausgegeben, ist besonders vollzählig und hoch
in seinen Sätzen, beinahe wie die landesherrliche Rolle; da aber die uckermärkische
Ritterschaft, das Amt Torgelow, die Städte Prenzlau, Strasburg und teilweise
auch Stralsund und Anklam befreit waren, blieb nach Lage der Stadt wohl
nicht viel Einnahme.
Acta Rorussioa. Handels-, Zoll- und Akzisevolitik II.
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