Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

34 
Erster Teil. 
wollte man wenigstens für das Vieh und für die mit Retourwaren 
von Danzig kommenden pommerschen Kaufleute die Sätze der neuen 
Rolle herstellen.) Man ließ es endlich doch dabei, daß der Zolh 
zu Ratzebuhr und Flederborn nach Observanz erhoben werde, da 
die angestellten Untersuchungen ergaben, daß andernfalls die Fuhr— 
leute und Viehhändler diese Zölle vorbeigehen könnten und so stat 
der geringen Erträge gar nichts einkäme, und da auch die pob 
nischen Zölle heruntergesetzt waren.?) 
Aber trotz der geringen Verzollung hatten die Grenzzöllner 
vielen Verdruß mit den Polen, denn diese, an feste Sätze nicht ge 
wöhnt, suchten immer durch Handeln, Streiten und Drohen herunter 
zudrücken oder gar mit Gewalt ohne Zollentrichtung durchzubrechen 
Daher weigerte sich der Ratzebuhrsche Einnehmer 1725 auf wieder— 
holte Anfrage, den Zoll zu pachten, da er als Pächter noch weniget 
wie als Königlicher Angestellter fertig zu werden fürchtete. Noh 
mehr klagte der Zöllner zu Flederborn über die Molestien und 
Gefahren durch die exzessiven Polen, er bat wiederholt um sein 
Entlassung, mußte aber den Posten behalten, da sonst niemam 
dort schreiben konnte; es war der Schulmeister des Orts, de 
— nachweislich 1721 -1742 — gegen 6 Tlr. Jahresbesoldun 
die Einnahme versah. Doch wurden die Dorfbewohner zu seine 
Hülfeleistung verpflichtet. 
Die pommersche Zollrevision hat nicht mehr bezweckt un 
erreicht, als in die bestehenden Verhältnisse mehr Ordnung un 
—ADDDD 
Bereich ausgedehnt, die Frachtverzollung deutlicher geregelt, du 
Gunstgeld abgeschafft worden. Sie verfuhr in Anlehnung an di 
bestehenden Rechts- und Tarifverhältnisse, ging nicht von den Be 
dürfnissen des Verkehrs aus. Für diesen war es kein Vorteil, de 
in ganz Vor- und Hinterpommern von Demmin bis Lauenbin 
nur einmal Warenzoll entrichtet werden mußte, denn ein Handelszu 
durch die Länge der Provinz bestand nicht. Für den Verkehr wi 
für die Verwaltung wäre es viel dienlicher gewesen, wenn zwische 
Hinterpommern und der Neumark, deren Zollrolle ohnehin 
) Resolution vom 21. Juli 1729 (Stettin D.⸗A. Holls. Hp. Spec. 226) 
N Resolution an die Kammer, 9. Februar 1733 (ebenda Gen. 28)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.