Rhein⸗Zoll⸗ und Lizentordnung von 1721. 89
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solle. Auch die Kammer drang auf eine Verschärfung in der
Handhabung und Abstellung der Nachlässigkeiten. Die Domänen—
kommission nahm zwar einen milderen Standpunkt ein, gedachte
aber auch durch genaueres Verfahren eine Steigerung der Ein—
nahmen zu erzielen, und wollte eine Zollrolle nach dem Vorbild
der Berliner vvon 17132] entwerfen. Selbst däs Finanzdirektorium,
das sonst meist der Meinung der Kammer beitrat, wollte hier einen
gelinderen Weg gehen und hielt radikale Abweichungen von dem
bisher üblichen Verfahren für gefährlich.)
Daher ist ein neuer Tarif und ein Reglement nach den ver—
hältnismäßig maßvollen Vorschlägen der Domänenkommission ver—
fertigt worden.“) Die bisher verschiedenen Rollen wurden egalisiert
und vereinigt, die Sätze also auf ein mittleres Maß und bestimmtere
Ausprägung gebracht; die nunmehrige Rolle enthielt in zwei Ko—
lumnen den einheitlichen Rheinzoll und den viel höheren Lizent.
Dabei waren auch die auf dem Kölner General-Zollkapitel von 1699
aufgestellten Grundsätze berücksichtigt worden. Immerhin war es
verhängnisvoll, daß die Reform wesentlich von fiskalischen Absichten
beherrscht war. Der Tarif war, wie es später heißt,“) mit so
wenig Sachkenntnis angefertigt, daß seine Anwendung ohne gänz—
liche Vernichtung des Rheinhandels schlechterdings unmöglich war,
denn die Sätze in dem kleinen Kleve allein kamen danach höher
als die Frachten, die die Schiffer erhielten. Das wurde verschärft
durch die wesentlichste Bestimmung der Instruktion, daß die von
den Kaufleuten über alle Güter mitzugebenden Spezifikationen und
Frachtbriefe in den Zöllen vorgezeigt, die Ladung vor der Visitation
uͤnter eidesstattlicher Versicherung stückweise angegeben und danach
verzollt, bei vermuteter Defraudation aber mit Eröffnung der Waren—
behältnisse und Konfiskation des falsch Angegebenen verfahren
werden sollte. Kaum wurde diese Vorschrift wirklich angewendet,
so stockte (seit 25. Juni) die ganze Schiffahrt, denn die Schiffer
i) Vgl. Aktenstücke Nr. 48.
Rheinzoll- und Lizent-Rolle und Instruktion, d. Berlin, 18. März 1721
Stat. Beilage Nr. 9).
85) Handbuch des praktischen Zoll- und Lizentwesens pp, nach 1761 durch
den Emmericher Direktions-Assessor W. H. von Zitzewitz abgefaßt (Gen.⸗Akz.⸗ u.
Zoll.⸗“Dept. Westfalen II, 28).