Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
Das Landzollwesen in Minden-Ravensberg war nach Wolm— 
städts Angaben gleichfalls sehr verbesserungsbedürftig und mußte 
bei anderer Einrichtung viel höhere Erträge liefern. Daher wurde 
er beauftragt, eine solche zu treffen, ließ aber noch zwei Jahre 
verstreichen, ehe er das Werk begann.) Erst im März 1726 
wurden die Berichte der Amtleute und Zollbeamten eingezogen, 
durch die man in das Zollwesen dieser kleinen Länder den genauesten 
Finblick erhält. Die Zölle waren fast alle an die Amtspächter mit— 
verpachtet,)) nur Hausberge mit 3 Nebenzöllen war man anscheinend 
nicht losgeworden, denn ihr gesamter Jahresertrag war nur 9 Tlr. 
Die Pachthöhe war nach einem 12 jährigen Durchschnitt festgesett 
und zwar viel zu niedrig, weil vordem die Eiunehmer der vielen 
Zollstätten weder vereidigt noch mit Instruktionen versehen waren 
und keine Rechnung geführt, sondern das Geld in einen ver— 
—IVVV 
wegnehmen konnten, und da sie sich oft von Hausgenossen vertreten 
ließen, so meinte Wolmstädt, es sei kaum 0 in die Büchsen ge— 
kommen. Die meisten hatten keine Zolllisten, sondern erhoben nach 
Gewohnheit, in jeder Zollstätte verschieden, die Regel war vom 
Pferde 4 Pf. oder auch vom beladenen Wagen 3—55 Myr., fernet 
Zölle vom Vieh, selten auch von Wein, Branntwein, Holz, Steinen— 
Die meisten Zölle waren also mehr einem Wegegeld ähnlich und 
wurden auch als solches angesehen. In einigen Amtern wurde 
alles, was die Amtseingesessenen ausbrachten, frei passiert, in einigen 
Vogteien waren die Mindener Kaufleute frei; im Amte Limbery 
dagegen sollte nach Edikt vom 18. März 1721 kein Einwohner 
frei sein. 
Wolmstädt hat die Revision erst im Frühjahr 1727 wirklich 
vorgenommen, obwohl er wegen der zu erwartenden starken Ein— 
nahmesteigerung zur Beschleunigung gemahnt und schließlich mi 
höchster Ungnade bedroht worden war. Er tat sich in Peters— 
hagen mit dem Weserzoll-Direktor Thüre zusammen, ohne mit 
der Kammer zu konferieren und entwarf eine egalisierte Land 
y Aktenstücke Nr. 80 und 84. 
NDas war auf Antrag der Kammer, daß es dem Königlichen Intere 
am zuträglichsten sei, 6. April 1723 bestätigt worden. (Münster St.⸗. 
Kammer Minden V, Zoll und Akzise 9.)
	        
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