Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
dem König vorgelegt und approbiert.) Wolmstädt hatte nur noch 
die Instruktion für die Zollbedienten zu entwerfen, nahm aber 
dabei die für die Weserzölle zum Muster, so daß sie in einigen 
Punkten nicht mit der Landzollrolle übereinstimmte. Das ganze 
sollte nur probeweise eingeführt und künftig nach Befinden anders 
eingerichtet werden;?) vor endgültiger Einführung sollte die Mindener 
Kammer darüber gutachten und Vorschläge machen. Sie hat jedoch 
das neue Reglement schon 22. Mai 1728 publiziert und die neuen 
Zollbedienten 1. Juni in Eid und Pflicht genommen, ohne vorher, 
wie ihr aufgetragen war, die Einwürfe der Stadt Bielefeld zu hören. 
Diese klagte vor allem, daß nach dem Interimsreglement 
(Artikel 11) auch diejenigen zolken mußten, die nur einen Zoll in 
dem Amt, wo sie wohnten, berührten. Vorher habe die Stadt mit 
dem Amt Sparenberg immer einen Distrikt gebildet, in dem nur 
einmal, und nur von dem, was aus Stadt und Amt hinaus- oder 
durchging, nie von Sachen, die in die Stadt kamen und die aus 
der Stadt nur ins Amt gingen, erhoben wurde. Von Berlin aus 
war der Kammer schon aufgetragen worden, zu überlegen, ob nicht 
ebenso wie in der Kurmark alles, was im Zoll zur Konsumtion 
eingehe und was lediglich im Zolldistrikt verkehrt werde, freibleiben 
könne. Ferner klagte Bielefeld, daß die Sätze überhaupt zu hoch 
seien, vor allem daß einheimische weiße Leinewand, die Seele der 
dortigen Handlung, mit 2 Mgr. vom Pferd beschwert war.?) 
) Egalisierte Landzollrolle für Minden-Ravensberg vom 3. November 
1727 (Abschr. gegz. v. Grumbkow, v. Viereck). Kaufmannswaren als Frachtgütet 
sind mit 1, nur weiße Leinwand mit 11, Gr. vom Pferd belegt (dagegen nach 
Wolmstädts Entwurf 31, Gr. für Gewürz und Tuch, 22/, für Kramgut und 
Leinwand), Getreide, Holz, Steine, Glas, Erdenzeug, Kalk mit ?4z, die übriger 
im VLande gewonnenen Waren und fremde Fische mit !/, Gr., desgleichen Markt 
waren inländischer Kaufleute (Rückweg frei). Italienische oder französische Waren 
dagegen 22/3 Gr. vom Zugpferd, 19/3 vom Packpferd. Ohm Wein und Brannb— 
wein 2, Tonne Ol 2, fremd Bier 1/,, Salz 2/3 (Einheimische, die Lüneburget 
Salz aus der Kgl. Faktorei Minden holen, nichts). Von Vieh ein sehr geringet 
Passierzoll und ein höherer Marktzoll für Kauf und Tausch. Lohnpferde 0 Gr 
Sonst nur von Schubkarren und Tragepacken 2/ Gr., und der Leibzoll der Juden 
2/3, zu Pferde/ Gr.) 
) Reskript vom 28. November 1727. 
9) Der Kammer wurde 27. April, 29. Juni und 7. September 1728 außs 
getragen, zu berichten, damit nach Umständen geändert werden könne, ober ein 
Bericht liegt nicht vor.
	        
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