Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
selben Jahre aufgehoben,) die zu Kalbe auf wenige Sätze beschränkt 
worden,) und ähnlich wird es auch in anderen Zöllen gewesen sein— 
So war durch die damalige Revision nichts gebessert, sondern die 
Unordnung nur vergrößert worden, denn niemand, auch nicht die 
Kammerbehörde, vermochte nun mit Gewißheit anzugeben, wonach 
eigentlich Zoll erhoben werde. An manchen Orten fehlten Rollen 
ganz, an andern waren sie unvollständig, jedenfalls war vieles in das 
Gutdünken der Zöllner gestellt, und diese waren schon deshalb nicht 
unparteiisch, da sie 0 der Einnahmen als Besoldung erhielten. 
Daher verlangten auch die Fuhrleute nach gedruckten Rollen. Für 
die Kammer aber war eine Kontrolle der vielen ungleichartigen 
und in sich ungewissen Hebungen völlig unmöglich. 
Die einzelnen Sätze waren nicht hoch, sie wurden es aber, da 
nirgends sonst die Zollstätten so dicht lagen wie hier. Allein auf 
der vorgeschriebenen ordentlichen Heerstraße Halle-Magdeburg gab 
es folgende: Halle, Neumarkt, Trotha, Wieskau, drei Köthensche 
Zölle, Kalbe Zoll, Fährgeld und Magistratswegegeld, Gr. Salze 
Zoll und Ratswegegeld, Magdeburg Mühlenvogtei.s) Daher zogen 
1) Hier wurde eine observanzmäßige Rolle, die nur ein Auszug aus dem 
Hauptregister der Mühlenvogtei von 1642 war, wiederhergestellt und nur durch 
zinige Sätze erweitert, doch ist sie 1705 auf Befehl der Kammer revidiert, wiedert 
erweitert und teilweise erhöht worden. Verzollt wurde nur, was um Gewinm 
ein⸗- oder durchgeführt wurde, dazu war (1703) der Bürger eigen Gut frei; vom 
Wagen nur 12, vom Karren 8Pf. 170 blieben nur Viktualien, Personen- und 
leer zurückgehende Wagen auf diesem Satz, anderes wurde auf 24 bzw. 12 
Pulver 18) Pf. erhöht. Eine Schubkarre ist seit 1686 mit 4 (1705 6), Trage— 
pack mit 6 pf. belegt, /, Kiste Kramgut seit 1705 mit 12 Pf. 1705 sind auch 
ausgehend Korn, Malz und Wolle erfaßt. 
Einzelsätze gab es nur auf Vieh, einige Holzwaren, Mühlsteine, Hering 
und Honig (Tonne 2 und 4 Pf.), Wolle (Stein 1 Pf.), Salz (Stück 1 Pf) 
nachher noch einige Fisch- und Fettwaren, Tran, Öl, Sirup. 1708 noch Weir 
und Branntwein (Tonne 6 und 3Pf.), einige Fisch- und Materialwaren, rohe 
Leder. — 1706 wurde auch für Loburg eine neue Rolle herausgegeben. 
2) Zu Kalbe war, nach Bericht vom 8. August 1716, die Warenverzollung 
observanzmäßig aufs einfachste dahin geregelt, daß auf jedes Zugpferd zu ent 
richten war: bei Frachtgut und Getreide 1, Salz, Kohlen, Kalk, Extraposten “6 
Hausgerät 1/, Gr.; für eine Schiebkarre 1/,, mit Salz 1/, Gr., einen Trageval 
40 Gr. 
8) Trotha war erst kürzlich angelegt, und in Salze hatte die Kammer dad 
sog. Salzgeleit, das der Magistrat vorher gepachtet hatte, in eigene Verwaltund
	        
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