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Erster Teil.
selben Jahre aufgehoben,) die zu Kalbe auf wenige Sätze beschränkt
worden,) und ähnlich wird es auch in anderen Zöllen gewesen sein—
So war durch die damalige Revision nichts gebessert, sondern die
Unordnung nur vergrößert worden, denn niemand, auch nicht die
Kammerbehörde, vermochte nun mit Gewißheit anzugeben, wonach
eigentlich Zoll erhoben werde. An manchen Orten fehlten Rollen
ganz, an andern waren sie unvollständig, jedenfalls war vieles in das
Gutdünken der Zöllner gestellt, und diese waren schon deshalb nicht
unparteiisch, da sie 0 der Einnahmen als Besoldung erhielten.
Daher verlangten auch die Fuhrleute nach gedruckten Rollen. Für
die Kammer aber war eine Kontrolle der vielen ungleichartigen
und in sich ungewissen Hebungen völlig unmöglich.
Die einzelnen Sätze waren nicht hoch, sie wurden es aber, da
nirgends sonst die Zollstätten so dicht lagen wie hier. Allein auf
der vorgeschriebenen ordentlichen Heerstraße Halle-Magdeburg gab
es folgende: Halle, Neumarkt, Trotha, Wieskau, drei Köthensche
Zölle, Kalbe Zoll, Fährgeld und Magistratswegegeld, Gr. Salze
Zoll und Ratswegegeld, Magdeburg Mühlenvogtei.s) Daher zogen
1) Hier wurde eine observanzmäßige Rolle, die nur ein Auszug aus dem
Hauptregister der Mühlenvogtei von 1642 war, wiederhergestellt und nur durch
zinige Sätze erweitert, doch ist sie 1705 auf Befehl der Kammer revidiert, wiedert
erweitert und teilweise erhöht worden. Verzollt wurde nur, was um Gewinm
ein⸗- oder durchgeführt wurde, dazu war (1703) der Bürger eigen Gut frei; vom
Wagen nur 12, vom Karren 8Pf. 170 blieben nur Viktualien, Personen- und
leer zurückgehende Wagen auf diesem Satz, anderes wurde auf 24 bzw. 12
Pulver 18) Pf. erhöht. Eine Schubkarre ist seit 1686 mit 4 (1705 6), Trage—
pack mit 6 pf. belegt, /, Kiste Kramgut seit 1705 mit 12 Pf. 1705 sind auch
ausgehend Korn, Malz und Wolle erfaßt.
Einzelsätze gab es nur auf Vieh, einige Holzwaren, Mühlsteine, Hering
und Honig (Tonne 2 und 4 Pf.), Wolle (Stein 1 Pf.), Salz (Stück 1 Pf)
nachher noch einige Fisch- und Fettwaren, Tran, Öl, Sirup. 1708 noch Weir
und Branntwein (Tonne 6 und 3Pf.), einige Fisch- und Materialwaren, rohe
Leder. — 1706 wurde auch für Loburg eine neue Rolle herausgegeben.
2) Zu Kalbe war, nach Bericht vom 8. August 1716, die Warenverzollung
observanzmäßig aufs einfachste dahin geregelt, daß auf jedes Zugpferd zu ent
richten war: bei Frachtgut und Getreide 1, Salz, Kohlen, Kalk, Extraposten “6
Hausgerät 1/, Gr.; für eine Schiebkarre 1/,, mit Salz 1/, Gr., einen Trageval
40 Gr.
8) Trotha war erst kürzlich angelegt, und in Salze hatte die Kammer dad
sog. Salzgeleit, das der Magistrat vorher gepachtet hatte, in eigene Verwaltund