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Entwurf einer General-Landrolle.
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wichtigste Satz auf Frachtgüter und Kramwaren wurde auf 2 Gr.
von jedem Zugpferd bestimmt, weil er so in mehreren Rollen
Mühlenvogtei, Loburg, Jerichow, Sandau) stand, aber in Wolmir⸗
stedt, Neuhaldensleben und Giebichenstein war er nur 1 Gr. vom
Pferd gewesen, und so war es allgemein Observanz geworden, nur
an einer Stelle waren 12/,, Gr. entrichtet worden. Da jedoch einige
Zollverwalter in ihren Berichten vor einer Erhöhung der gewohnten
Sätze schon wegen der großen Zahl der Zölle warnten und für
Handel, Konsumtion und Einkünfte Schaden, vor allem ein Ab—
biegen der Fuhrleute besorgten, so hat die Kammer neben einigen
anderen Ermäßigungen auch den Frachtpferdesatz auf 13/3 Gr.
herabgesetzt.) Immerhin überstieg er noch das bisher übliche Maß.
Danach sandte die Kammer den Entwurf nach Berlin (24. August);
von hier aus wurden nun erst die Regierung (31. August) und
dann auch die Landstände (24. September 1717) zum Bericht auf—
gefordert, ob sie etwas erhebliches dabei zu erinnern hätten. Das
hatten die letzteren allerdings, die Kammer blieb jedoch bei ihrer
vorherigen Meinung: wenn man alle Zollrollen zusammennehme —
die der Mühlenvogtei sei die niedrigste —, so ergebe sich eine be—
deutende Ermäßigung. Aber das traf nur rein arithmetisch zu, in
Wirklichkeit war es gar nicht zu vergleichen, wenn die fast verkehrs—
losen Landzölle zu Jerichow und Zinna herabgesetzt, aber Magde—
burg, Kalbe u. a. erhöht und damit der Hauptfrachtkurs mehr
beschwert wurde. Ähnlich stand es mit den Zollsätzen: Die wich—
tigsten, vor allem der General-Frachtsatz, waren erhöht und einige
unbedeutende ermäßigt. Auch die Regierung?) hielt es für bedenk—
lich, überall gleiche Zölle einführen zu wollen, da doch die Unter—
haltung der Wege nach der Beschaffenheit des Erdreichs ver—
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1) Nur Jahrmarktswaren, Alaun, Pottasche und einige geringe Sachen
wurden auf 1 Gr. gesetzt. Getreide wurde mit 2 Gr. vom Wispel und 4pf.
von jedem Zugpferde über den bisherigen Durchschnitt belegt, desgleichen Rind—
vieh; die manchen Orts übliche Freipassierung Landeseingesessener mit ihrem
Zuwachs wurde nicht mehr berücksichtigt. Etwas geringer als der bisherige
Durchschnitt waren angesetzt: Hering, Tran, Terpentin, Zucker, Wachs, Garn,
Baumwolle, Fischbein, Wein, Branntwein. Sonst blieben die vielfach üblichen
pf. vom Zentner, 2 Pf. vom Taler Werts, 6 Pf. vom Schubkarren, Trage⸗
pack und 1ß Kasten Handwerkerwaren.
) Referat an den König, 19. Dezember 1718.
Acta Borussica. Handels-, Koll- und Akzisevolitik II.