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Erster Teil.
schieden schwer sei, und die Zölle bald weit, bald nahe vonein—
ander lägen.
Auf Befehl des Königs!) wurde die Sache im General-Finanz—
direktorium untersucht, dabei aber von Magdeburg nicht, wie an—
fangs bestimmt, der ständische Syndikus, sondern nur ein Mitglied
der Kammer hinzugezogen. Dies war Kammerrat Moldenhauer,
offeubar der Verfasser des Zollentwurfs, und lediglich nach dessen
Berichten und den Akten wurde im Finanzdirektorium entschieden.
Das heißt, der Kammer wurde in allem Recht gegeben gegen die
Beschwerden der Stände. Die arithmetische Ausgleichung der Zoll—
sätze, wonach zwischen den niedrigen und den höheren das Mittel
genommen werden solle, wurde gebilligt, ebenso daß alle Waren,
die res commercii seien, auch wenn sie nicht in den alten Rollen
ständen, als zollpflichtig eingerückt würden. Daß neben dem Waren—
zoll die Pferde besonders zu verzollen seien, fand man alt
nach den alten Rollen begründet. Dagegen wurde die doppelte
Zollerhebung im Haupt- und Nebengeleit wieder untersagt, und
auch Trotha für einen Nebenzoll von Giebichenstein erklärt. Sonst
wurde in den Einzelstreitigkeiten zwischen Kammer und Ständen
durchweg für letztere ungünstig entschieden, so daß diese ihr großes
Befremden über die Resolution aussprachen, die nur so ausgefallen
sei, weil sie zur Konferenz nicht zugezogen waren, und die ihnen
die Kammer trotz mehrfacher Anfragen erst nach einigen Monaten
mitgeteilt habe.)
Das Direktorium aber ging noch über das Kammerprojekt
hinaus. Auf Veranlassung Görnes hatte der Kalkulator Wolmstädt
ein anderes Projekt angefertigt, das der im folgenden Jahre er—
scheinenden kurmärkischen Zollrolle ähnlich war, nur mit geringeren
Sätzen. Dieser zweite Entwurf wich daher erheblich von dem ersten
ab: Die Zollsätze waren zahlreicher, zum Teil etwas höher, andere
aber stark gemindert, auf 42, 14., ja . Der wichtigste Satz, auf
Frachtgut, war auch 2 Gr. vom Pferd, aber nur bei voller Ladung
don 8 Ztr.; bei geringerer konnte auch 8/., 1, oder ?/, Pferdelast
) Restript vom 3. Februar und 12. Juli 1719. Die Sitzungen fanden
statt 10., 11., 12. August. Dabei Creutz, Görne, Herold.
2) Engerer Ausschuß an die Regierung, 21. Februar 1720, diese sofort
an das General-Finanzdirektorium.