Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Tarifverhandlungen von 1719. 
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gerechnet werden. Über die beiden Projekte scheinen sich nun das 
Finanzdirektorium und die Kammer nicht geeinigt zu haben, sie 
korrespondierten noch im Februar und März 1720 darüber. 
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Auch über das Elbzollwesen wurde hier beraten.) Schon 
1717 waren die Zollrollen von Aken und Schönebeck, die 1686 
nicht mit den drei andern von Magdeburg, Jerichow und Sandau 
parifizietrt worden waren und teils zu hohe, teils ganz geringe 
Sätze hatten, mit der Magdeburger Elbzollrolle gleich gemacht 
worden. Nur für Getreide und Hering blieben, wie auch in den 
andern Elbzöllen, die Sätze getrennt. Außerdem hat dann auch für 
die 5 Elbzölle Wolmstädt ein Generalprojekt entworfen, die Sätze 
teils höher teils niedriger als die der Havelrolle von 1713, durch— 
weg niedriger als die der kurmärkischen von 1721, sonst aber ganz 
in deren Art eingerichtet.) Die Magdeburger Schifferbrüderschaft, 
der es auf ihre besondere Bitte zur Einsicht vorgelegt wurde, bat 
dringend,) die neue Rolle nicht einzuführen, denn gerade die 
wenigen noch auf der Elbe verkehrenden Waren seien darin mit 
neuen Imposten belegt, und diese Erhöhung werde unbedingt zur 
Folge haben, daß der Handel mit Stückgütern von der Elbe ganz 
auf die Landfracht getrieben würde. Auch der Mühlenvogt stimmte 
zu, die Schiffahrt sei in so schlechtem Stande, daß nur bei einer 
Ermäßigung der Sätze der Handel sich erholen könne. In Berlin 
aber fand man die Beschwerden der Schiffer ungegründet. 
Überhaupt galt die Sache nach den Verhandlungen von August 
1719 zunächst als erledigt. Wenigstens wurde den Magdeburger 
Ständen ihre Bitte um Mitteilung der projektierten General-Land— 
rolle abgeschlagen, weil darin sowohl ihre Erinnerungen als der 
Regierung Gutachten bereits erwogen worden seien, und man darin 
nunmehr weiter keine Änderung gemacht haben wolle, sondern sie 
ehestens durch den Druck publizieren lassen werde.) Die Stände 
1) 23. August 1719; Geh. Rat Hünicke, Kammerräte Meyer und Moldenhauer. 
2)) Normalsatz für eine Tonne oder Schypfd. ist 1l, nicht 11/3 Gr., für den 
Zentner /,, nicht /4 Gr. Im Anfang 1721 beanstandete der Elbzollpächter 
Wolff, daß die Sätze nach dem neuen Projekt weit geringer als die bisherigen 
seien: dies traf jedoch nur auf einige Holzsorten und Blech zu— 
)) Bittschrift, Magdeburg, 23. Mai 1719. 
9 Reskript an die Regierung, 29. Februar 1720 (Ausf., ggez. Creutz); 
Replik der Stände 23. März 1720
	        
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