Erster Teil.
Ebensowenig wie in Magdeburg ist in dem benachbarten
Fürstentum Halberstadt eine den übrigen Provinzen entsprechende
Zollregelung zu Stande gekommen. Hier war gleich nach der
Übernahme durch Brandenburg das offenbar arg in Verfall geratene
Zollwesen wieder etwas geordnet worden. Schon bald beschwerte
sich Braunschweig-Wolfenbüttel bei der Halberstädter Regierung,)
daß der Hauptgrenzzoll zu Hessendamm im Amte Hornburg gesteigert
sei und auch von solchen erhoben werde, die vorher dort frei ge—
wesen seien. Die Regierung entschuldigte sich, sie könne nichts da—
gegen machen, da der Kurfürst selbst die Rolle auf gewisse Maße
geändert habe. Bald danach, im Januar 1651, wurde auch eine
in Berlin zusammengestellte gedruckte Zollrolle für den Haupt—
Binnenzoll, den des Amts der Majorei zu Halberstadt, heraus—
gegeben. Diese neue Rolle scheint aber mit den bisherigen Ge—
pflogenheiten wenig übereingestimmt zu haben, die Stände wie die
Auswärtigen beklagten sich darüber, Einheimische und Fremde ent—
zogen sich der Entrichtung. Als die Regierung?) die Erhebung nach
der Zollrolle von 1651 durchsetzen und die Befreiungen nach
brandenburgischem Muster auf Notdurft und Zuwachs von Kirche
Ritterschaft und Beamten beschränken wollte, beschwerten sich die
Stände erneut. Ein Ausweg aus den Irrungen wurde damit ge—
funden, daß die Stände selbst (10. Juli 1668) den Zoll beim Amt
der Majorei um 700 Tlr. jährlich auf 3 Jahre pachteten. Die
Bedingung war, daß er nach der alten Rolle eingenommen und
nicht erhöht werde, und die Stände ließen nun die alten Sätze in
einer gedruckten Rolle zusammenfassen. Es waren nur sehr wenig
und sehr niedrige Sätze, zudem waren noch alle Eingesessenen dei
Fürstentums davon befreit, außer im Halberstädter Gallen-Markt
wo nur der Adel frei war.
Auch diese Rolle war nicht von Dauer, in einem Einnahme
verzeichnis von 1675,768) finden sich andere Sätze, es wurde nich
nach Wagen und Karren, sondern vom Zugpferd je 1 Gr. erhoben
31. Dezember 1650 und 22. Februar 1661. (Wolfenbüttel. Geh. Rats
Arch. 752.)
2) 24. Januar 1668. Die Rolle von 1651 wurde zugleich neu gedruch
Der Majoreizoll war damals verarrendiert (Magdeburg St.⸗A., A 17 III 1648
3) Jahreseinnahme nur 2365 Tlr.