Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Erster Teil. 
Ebensowenig wie in Magdeburg ist in dem benachbarten 
Fürstentum Halberstadt eine den übrigen Provinzen entsprechende 
Zollregelung zu Stande gekommen. Hier war gleich nach der 
Übernahme durch Brandenburg das offenbar arg in Verfall geratene 
Zollwesen wieder etwas geordnet worden. Schon bald beschwerte 
sich Braunschweig-Wolfenbüttel bei der Halberstädter Regierung,) 
daß der Hauptgrenzzoll zu Hessendamm im Amte Hornburg gesteigert 
sei und auch von solchen erhoben werde, die vorher dort frei ge— 
wesen seien. Die Regierung entschuldigte sich, sie könne nichts da— 
gegen machen, da der Kurfürst selbst die Rolle auf gewisse Maße 
geändert habe. Bald danach, im Januar 1651, wurde auch eine 
in Berlin zusammengestellte gedruckte Zollrolle für den Haupt— 
Binnenzoll, den des Amts der Majorei zu Halberstadt, heraus— 
gegeben. Diese neue Rolle scheint aber mit den bisherigen Ge— 
pflogenheiten wenig übereingestimmt zu haben, die Stände wie die 
Auswärtigen beklagten sich darüber, Einheimische und Fremde ent— 
zogen sich der Entrichtung. Als die Regierung?) die Erhebung nach 
der Zollrolle von 1651 durchsetzen und die Befreiungen nach 
brandenburgischem Muster auf Notdurft und Zuwachs von Kirche 
Ritterschaft und Beamten beschränken wollte, beschwerten sich die 
Stände erneut. Ein Ausweg aus den Irrungen wurde damit ge— 
funden, daß die Stände selbst (10. Juli 1668) den Zoll beim Amt 
der Majorei um 700 Tlr. jährlich auf 3 Jahre pachteten. Die 
Bedingung war, daß er nach der alten Rolle eingenommen und 
nicht erhöht werde, und die Stände ließen nun die alten Sätze in 
einer gedruckten Rolle zusammenfassen. Es waren nur sehr wenig 
und sehr niedrige Sätze, zudem waren noch alle Eingesessenen dei 
Fürstentums davon befreit, außer im Halberstädter Gallen-Markt 
wo nur der Adel frei war. 
Auch diese Rolle war nicht von Dauer, in einem Einnahme 
verzeichnis von 1675,768) finden sich andere Sätze, es wurde nich 
nach Wagen und Karren, sondern vom Zugpferd je 1 Gr. erhoben 
31. Dezember 1650 und 22. Februar 1661. (Wolfenbüttel. Geh. Rats 
Arch. 752.) 
2) 24. Januar 1668. Die Rolle von 1651 wurde zugleich neu gedruch 
Der Majoreizoll war damals verarrendiert (Magdeburg St.⸗A., A 17 III 1648 
3) Jahreseinnahme nur 2365 Tlr.
	        
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