Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Halberstädtische Landzollrollen. 119 
en 
ude 
Jer 
ent 
erte 
1,) 
gert 
ge⸗ 
da⸗ 
aße 
eine 
Ipt⸗ 
us⸗ 
Ge⸗ 
die 
ent⸗ 
nach 
nach 
rche, 
die 
b 
Amt 
Die 
und 
—XR 
enige 
des 
zarkt, 
hme⸗ 
nicht 
oben. 
Rals⸗ 
odrucdh. 
1648 
In den Zöllen Steinfeld und Hornburg war 1701 die Rolle von 
1651 in Gebrauch. Jedenfalls mangelte es, wie endlich von Berlin 
her vorgehalten wurde,) an einer richtigen Zollrolle, so daß das 
Zollwesen sehr in Abgang geraten war und wenig einbrachte, ohne 
daß in Handel und Wandel ein Zuwachs zu spüren war. Es wurde 
nun nach Halberstadt ein Entwurf zur Prüfung geschickt, dann aber 
nach dem Vorschlag der Regierung (vom 15. August 1704) eine 
andere Rolle aus den Zollrechnungen von 1675 an zusammengestellt 
und unterm 13. Januar 1705 für das Amt der Majorei eingeführt, 
als Interimsrolle, bis aus den aufzusuchenden alten, vor dem 
großen Kriege und der Besitzergreifung üblichen Rollen und Rech— 
nungen eine beständige Taxe abgefaßt werde. Nachdem sich die 
Stände damit zufrieden erklärt, wurde die Interimsrolle in allen 
Zöllen des Ländchens eingeführt.?) 
Aber auf Seiten der Zollanten war man gar nicht damit 
zufrieden, Einheimische und Auswärtige suchten sich unter dem 
Vorwand anderweitiger Possession zu entziehen,s) ja auf Betreiben 
der Stände wurde nach erneuter kommissarischer Untersuchung zu 
Berlin durch Reskript vom 15. Oktober 1712 die Ständerolle von 
1668 wieder eingeführt. Da aber die Pächter des Majoreizolls 
sich weiter nach der Interimsrolle richteten, so war die Verwirrung 
erst recht groß, und so wurde nach nochmaliger Prüfung eine neue 
Interimsrolle nach dem Fundament der alten hergestellt, gedruckt 
und überall angeschlagen.9 
Die Stände und die Stadt Halberstadt baten wiederholt, diese 
aufzuheben und ohne ihr Zuziehen in der Zollsache keine Änderung 
zu machen, und auch die Regierung stellte vor, sie enthalte mehr, 
als vordem zu verzollen gebräuchlich gewesen, man möge nicht mehr 
verlangen, als soweit die Interimsrolle zur Observanz gekommen 
sei. In Berlin aber wurde entschieden,d) sie sei billig und recht 
) Reskript an Regierung und Amtskammer, Kölln, 8. Dezember 1708 
Ausf., ggez. Graf Wartenberg. Magdeburg St.A. A 17 III, Nr. 1647). 
) Reskript an Halberstädter Kammer, Kölln, 16. April 1706 (Abschr. Graf 
Wittgenstein. Ebenda Nr. 1648). 
)) Gedrucktes Patent, Kölln, 8. Januar 1709. (Ebenda Nr. 1647.) 
9 Regierung und Amtskammer zu Halberstadi, 24. Oktober 1716. (Ebenda.) 
b) Reskript an Halberstädter Regierung, 12. Mai 1717. (Ausf., ggez. 
Kameke. Ebenda.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.