Halberstädtische Landzollrollen. 119
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1648
In den Zöllen Steinfeld und Hornburg war 1701 die Rolle von
1651 in Gebrauch. Jedenfalls mangelte es, wie endlich von Berlin
her vorgehalten wurde,) an einer richtigen Zollrolle, so daß das
Zollwesen sehr in Abgang geraten war und wenig einbrachte, ohne
daß in Handel und Wandel ein Zuwachs zu spüren war. Es wurde
nun nach Halberstadt ein Entwurf zur Prüfung geschickt, dann aber
nach dem Vorschlag der Regierung (vom 15. August 1704) eine
andere Rolle aus den Zollrechnungen von 1675 an zusammengestellt
und unterm 13. Januar 1705 für das Amt der Majorei eingeführt,
als Interimsrolle, bis aus den aufzusuchenden alten, vor dem
großen Kriege und der Besitzergreifung üblichen Rollen und Rech—
nungen eine beständige Taxe abgefaßt werde. Nachdem sich die
Stände damit zufrieden erklärt, wurde die Interimsrolle in allen
Zöllen des Ländchens eingeführt.?)
Aber auf Seiten der Zollanten war man gar nicht damit
zufrieden, Einheimische und Auswärtige suchten sich unter dem
Vorwand anderweitiger Possession zu entziehen,s) ja auf Betreiben
der Stände wurde nach erneuter kommissarischer Untersuchung zu
Berlin durch Reskript vom 15. Oktober 1712 die Ständerolle von
1668 wieder eingeführt. Da aber die Pächter des Majoreizolls
sich weiter nach der Interimsrolle richteten, so war die Verwirrung
erst recht groß, und so wurde nach nochmaliger Prüfung eine neue
Interimsrolle nach dem Fundament der alten hergestellt, gedruckt
und überall angeschlagen.9
Die Stände und die Stadt Halberstadt baten wiederholt, diese
aufzuheben und ohne ihr Zuziehen in der Zollsache keine Änderung
zu machen, und auch die Regierung stellte vor, sie enthalte mehr,
als vordem zu verzollen gebräuchlich gewesen, man möge nicht mehr
verlangen, als soweit die Interimsrolle zur Observanz gekommen
sei. In Berlin aber wurde entschieden,d) sie sei billig und recht
) Reskript an Regierung und Amtskammer, Kölln, 8. Dezember 1708
Ausf., ggez. Graf Wartenberg. Magdeburg St.A. A 17 III, Nr. 1647).
) Reskript an Halberstädter Kammer, Kölln, 16. April 1706 (Abschr. Graf
Wittgenstein. Ebenda Nr. 1648).
)) Gedrucktes Patent, Kölln, 8. Januar 1709. (Ebenda Nr. 1647.)
9 Regierung und Amtskammer zu Halberstadi, 24. Oktober 1716. (Ebenda.)
b) Reskript an Halberstädter Regierung, 12. Mai 1717. (Ausf., ggez.
Kameke. Ebenda.)