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Erster Teil.
8. Elbe⸗Haͤndel und ⸗-Dollwesen.
Nachdem die Lenzer Konferenz von 1711 ergebnislos ver—
laufen, und eine Besserung der Zollverhältnisse an der Elbe damit
wieder gescheitert war, versuchte die Stadt Magdeburg wiederholt
zu erreichen, daß das Werk nochmals aufgenommen werde.!) Der
neue König hat auch gleich im Anfang, wie es heißt, seine Intention
zu Verbesserung des comméercii bei dieser Stadt zu mehreren Malen
zu erkennen gegeben. Das magdeburgische Kommissariat hat schon
unterm 20. Oktober 1713 Vorschläge zur Hebung des dortigen
Handels eingereicht,) worin vornehmlich der Wittenberger Zoll, der
Lenzer Lizent und das Speziesgeld beanstandet wurden.
Der Magistrat überreichte dem König bei dessen Anwesenheit
in Magdeburg am 7. Juni 1714 eine ausführliche Darlegung:)
„Gegründete Anzeige, warum Magdeburg ohngeachtet seiner vor—
theilhaftigen Situation bei der Handelung bishero nicht empor—
kommen können, und wie sowohl dem commercio als auch der
Nahrung bei dieser Stadt aufzuhelfen.“ Die Klagen über den
Niedergang des Elbhandels nahmen darin den breitesten Raum ein.
Nach dem ungewöhnlich günstigen Jahr 1709 hat hier Stockung
ja Rückgang eingesetzt, bis 1728 während;“ diese Zeit ist daher
erfüllt mit Klagen über die zum Teil alten Mißstände an der Elbe,
Der Kornhandel auf der Elbe war stets der wichtigste Erwerbs
zweig der Stadt, aber er konnte wegen der vielen und schweren
Zölle nur mit größtem Hazard geführt werden, das Getreide wurde
seit einigen Jahren viel auf der Achse nach Celle, Braunschweij
und Lüneburg gefahren. Das Getreide aus der Ostsee konnte troh
des Sundzolls nach Hamburg und Holland mit 6—8 Tlr. Fracht,
Zoll und Unkosten geliefert werden, Elbgetreide nur mit 16 bie
20 Tlr. Die Fracht von Königsberg bis Amsterdam machte nicht
mehr aus als der eine Zoll zu Lenzen vom Korn. Auch die Stüc—
güter wurden über Braunschweig befördert; Wein, Baumöl, Baum—
wolle, Blei, Stahl, Eisen, engl. Zinn, Kupfer, Blech, blaue Farbe
) Vgl. Bd. J, S. 282 f., 284.
) Das Gutachten ist erst im Februar 1716 dem Finanzdirektorium mitb—
geteilt worden. (Gen.⸗Dir. Magdeburg 181, Nr. 24.)
s) d. d. 18. Mai 1714. Gen.-Dir. Magdeburg, Tit. 181, Nr. 1.
9) Bgl. Schmoller, Jahrbuch XI, S. lo ff.