Wiederaufnahme von Elbzoll-Verhandlungen. 125
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publiziert und durchgeführt werden möchten, wenigstens auf einige
Jahre. Ohne dies, so wurde weiter vorgestellt, würden die wenigen
noch trafikierenden Dresdener und Magdeburger Elbschiffer, wie es
schon von den Harburgern geschehen sei, unausbleiblich zurückbleiben,
ebenso die zwei allein noch von oben kommenden Holzflößer und
die wenigen Tangermünder, die ohnehin nur mehr halb so große
Ldadungen wie vorher führten.
In Hannover zeigte man aber gar keine Lust, sich mit der
Stadt Magdeburg allein in Erörterungen einzulassen, da dieses
weitläufige Negotium unter sämtlichen Zollinhabern abgemacht
werden müsse. Die besprochenen Remissionen gestand man nach
wie vor nur unter der ausdrücklichen Bedingung zu, daß zuvor
die mißbräuchlichen Neuerungen abgeschafft würden, also die Lizenten
und die während jener Verhandlungen gleichsam in ihrem Gesichte
und zum Tort eingeführte Havelrolle zu Wittenberge. Jetzt habe
nan preußischerseits noch avantage, indem außer den Lizenten der
Lenzener Zoll allein mehr als die vier hannoverschen Zölle zu—
ammen eintrüge; wenn aber die Magdeburger gleich den Ham—
hurger und Harburger Schiffern von der Elbe vertrieben sein
würden, so werde es sich schon weisen, wessen Prinzipien richtigen
GBrund behielten. Man wäre zu Hannover nicht gewohnt, sich etwas
nehmen zu lassen, ihre Rollen seien von anno 1616 und richtig,
man möge aber sich andere vorzeigen lassen, so werde es sich finden.
So reiste der Magdeburger Deputierte nach mehreren Wochen
Aufenthalts ohne Ergebnis zurück. Die Kaufleute und die Schiffer—
brüderschaft stellten nun alsbald dem König vor, da dem darnieder—
liegenden Elbkommerzium höchstnötig auf eine oder andere Weise
wieder aufgeholfen werden müsse, so möge dieses negotium irgendwie
weiter angegriffen werden, damit nicht Handel und Wandel völlig
verschwinde, und Land- wie Handelsmann außer Stande gesetzt
werde, die Landes-onera noch zu tragen.) Auch in den folgenden
Jahren drängte der Magistrat auf Abhaltung einer Konferenz zur
Verbesserung des Elbhandels,?) aber vergebens. Erreicht wurde nur
das eine, daß das neue Maadeburger Kommissariat gemäß einer
i) Immediatgesuch, Magdeburg, 21. September 1714. (Gen.«Dir. Magde—
burg, Tit. 181, Nr. 1)
N 7. September 1715 und 4. September 1716. (Ebenda.)