Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
berzollte Magdeburger Bürgergut und Getreide wider deren Privile 
in Mühlenvogtei und Jerichow.') Vor allem fing er wieder mit 
der scharfen Visitierung und Ausmessung an, rechnete die Tard, 
Holz, Fässer, Matten u. a. Packungen mit und nahm den Zol 
davon wie von der Ware, rechnete also ein Schiffpfund nach den 
Nettogewicht von 280 Pfd., während das Frachtgewicht, wie e— 
dem Schiffer bezahlt wurde, 3 Ztr. oder 330 Pfd. war, und in 
der Zollrolle nur Kupfer, Zinn, Eisen und Blei nach jenem an— 
gesetzt war. Dadurch brachte er 7 statt 6 Schpfd. zum Verzollen, 
ja durch sein scharfes Wiegen noch mehr; so soll er im Auguß 
1726 in seinen vier Pachtzöllen von zwei Ladungen zu 2400 Schpfd 
108 Schpfd. à 7 Gr.* 119 Tlr. zu viel genommen haben.?) 
Die Magdeburger Schiffer behaupteten, dabei nicht bestehen 
zu können; als sie aber ein Rechtsverfahren vor der Kammer gegen 
den Juden anstrengten, fiel der Entscheid ganz zu dessen Gunsten 
aus. Infolge der fortgesetzten Plackereien aber gaben viele von 
der Schifferbrüderschaft die Schiffahrt auf oder traten zur Kauf 
leutebrüderschaft über oder verarmten, so daß 1728 von 70 nur 
noch 5 oder 7 die Schiffahrt trieben. In einem (nicht vorhandenen) 
Reskript vom 15. Januar 1724 wurden die klagenden Kaufleut 
und Schiffer bis zum Ablauf der Pachtjahre zur Geduld verwiesen 
auch wegen der begehrten Zollminderungen. Nur die Schiffsgelde 
und Akzidentien wurden, um Mißbräuche zu verhüten, erneut fes 
gesetzt.*) 
1) So nach Beschwerde der Kaufleute-Brüderschaft vom 20. Juli 17 
Magdeburg Stadt-A. 2Z 62), der Schiffer-Brüderschaft vom 7. Februar 170 
Magdeburg StA. As8s Nr. 47). 
2)) 4 Gebinde Talg rechnete er zu 2061/, Schpfd., die auf der Magdeburht 
Niederlage nur 170 Schpfd. gewogen, 4 Packen Juchten und Leder zu 21 Schps 
die auf dem Kaufhofe 13 Schpfd. gewogen. (Vorstellung der Kaufleute⸗- un 
Schifferbrüderschaft zu Magdeburg, 18. Sept. 1726. Gen.⸗Dir. Magd. 181, 
3) Approbiert durch Reskript vom 18. Juni 1724. Danach war Schiffszol 
in Magdeburg, wie Bd. J S. 308 angegeben, Floßzoll von jedem Knecht 3 Gt 
Akzidentien und Schreibgeld für: 
ein beladenes Schiff in Magdeburg, Jerichow, Sandau vorher nach Größe“ 
oder 12, jetzt, um Disput zu vermeiden, einheitlich 16 Gr. —6 Gr. Schreh 
geld; ein Anhang 6, ein Breslauer Kahn (in Magdeburg) 3 oder 46 
kein Schreibgeld mehr;
	        
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