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Erster Teil.
gewiesen werden könnte.) Es war anzunehmen, daß durch Auf—
nahme des Handels die übrigen Zölle mehr eintragen würden; al⸗
Ergänzung könnten dann auch der zehnte Wispel und andere bisher
freigeschriebene Stücke zur Verzollung gezogen werden, wie das
schon früher vorgeschlagen war. Ein neuer Gesichtspunkt war, daß
man den Oderhandel mehr befördern könne, indem man einige
Waren, die wohlfeiler durch die Ostsee nach Magdeburg gebracht
werden könnten, von der Elbe dahin zog. Vorsichtig wurde auch
angefragt, ob die Magdeburger Kaufleute und Untertanen ruiniert
werden dürften, falls es mit dem Repressalienzoll auf keine anderen
Wege zu lenken wäre.
Eine Aussicht, etwaige Einbußen wenigstens einigermaßen er—
setzen zu können, eröffnete sich auch durch die Möglichkeit, den Elb—
zoll zu Kumlosen, der den Familien v. Platen, v. Möllendorff und
v. Retzdorff in zahllosen kleinen Anteilen zugehörte, käuflich zu
erwerben. Er brachte zwar den Besitzern wenig ein,“ da dort
weder visitiert noch Frachtbriefe abverlangt werden durften, die
Schiffer nicht anlegten und die Ladung nach Belieben angaben,
zuweilen auch vorbeifuhren; aber unter königlicher Verwaltung war
er ohne Erhöhung der Sätze viel höher zu nutzen, weil dann alles
nach den zu Wittenberge oder Lenzen produzierten Frachtzetteln
richtig angegeben und verzollt werden mußte. Die kurmärkische
Kammer wurde beauftragt, im geheimen Nachrichten einzuziehen;)
auch als sie meldete, daß der Reinertrag des Zolls nach Abzug der
Kaufzinsen höchstens 1521600 Thur. jährlich sein werde und so
mit den 18000 Tlr. des Lizents nicht in Vergleich gestellt werden
könne, hielt man an der Absicht des Ankaufs fest,) konnte aller—
dings die Besitzer nicht dazu bewegen.
Inzwischen suchte man auch nach Gegenforderungen, die man
zegen Hannover aufstellen könne, und kam dadurch wieder auf die
alte Lauenburger Zollsache zurück. Zwar gestanden die mit der
V Minister v. Happe an die magd. Kammer, Magdeburg 13. Oktober 1781
Magdeburg Stadt⸗A. P 18).
) Im Durchschnitt von 3 guten Jahren jährlich 8358/, Tlr.
3) Reskript v. 11. Aug. 1734 (Konz. Happe. Gen.⸗Dir. Kurmark 279 01).
i) Reskripte vom 5. April 1736 und 14. Mai 1738 (ebenda).