Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
gewiesen werden könnte.) Es war anzunehmen, daß durch Auf— 
nahme des Handels die übrigen Zölle mehr eintragen würden; al⸗ 
Ergänzung könnten dann auch der zehnte Wispel und andere bisher 
freigeschriebene Stücke zur Verzollung gezogen werden, wie das 
schon früher vorgeschlagen war. Ein neuer Gesichtspunkt war, daß 
man den Oderhandel mehr befördern könne, indem man einige 
Waren, die wohlfeiler durch die Ostsee nach Magdeburg gebracht 
werden könnten, von der Elbe dahin zog. Vorsichtig wurde auch 
angefragt, ob die Magdeburger Kaufleute und Untertanen ruiniert 
werden dürften, falls es mit dem Repressalienzoll auf keine anderen 
Wege zu lenken wäre. 
Eine Aussicht, etwaige Einbußen wenigstens einigermaßen er— 
setzen zu können, eröffnete sich auch durch die Möglichkeit, den Elb— 
zoll zu Kumlosen, der den Familien v. Platen, v. Möllendorff und 
v. Retzdorff in zahllosen kleinen Anteilen zugehörte, käuflich zu 
erwerben. Er brachte zwar den Besitzern wenig ein,“ da dort 
weder visitiert noch Frachtbriefe abverlangt werden durften, die 
Schiffer nicht anlegten und die Ladung nach Belieben angaben, 
zuweilen auch vorbeifuhren; aber unter königlicher Verwaltung war 
er ohne Erhöhung der Sätze viel höher zu nutzen, weil dann alles 
nach den zu Wittenberge oder Lenzen produzierten Frachtzetteln 
richtig angegeben und verzollt werden mußte. Die kurmärkische 
Kammer wurde beauftragt, im geheimen Nachrichten einzuziehen;) 
auch als sie meldete, daß der Reinertrag des Zolls nach Abzug der 
Kaufzinsen höchstens 1521600 Thur. jährlich sein werde und so 
mit den 18000 Tlr. des Lizents nicht in Vergleich gestellt werden 
könne, hielt man an der Absicht des Ankaufs fest,) konnte aller— 
dings die Besitzer nicht dazu bewegen. 
Inzwischen suchte man auch nach Gegenforderungen, die man 
zegen Hannover aufstellen könne, und kam dadurch wieder auf die 
alte Lauenburger Zollsache zurück. Zwar gestanden die mit der 
V Minister v. Happe an die magd. Kammer, Magdeburg 13. Oktober 1781 
Magdeburg Stadt⸗A. P 18). 
) Im Durchschnitt von 3 guten Jahren jährlich 8358/, Tlr. 
3) Reskript v. 11. Aug. 1734 (Konz. Happe. Gen.⸗Dir. Kurmark 279 01). 
i) Reskripte vom 5. April 1736 und 14. Mai 1738 (ebenda).
	        
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