Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Pläne über Veränderungen in den Elbzöllen. 141 
Nachforschung beauftragten Kammern zu Berlin und Magdeburg,) 
daß die brandenburgischen und seit 1687 die magdeburgischen Unter— 
tanen für ihr durch obrigkeitliche Atteste als Eigengut bezeugtes 
Getreide und Holz von dem erhöhten Zoll dort eximiert seien, und 
daß Klagen darüber nicht eingelaufen seien.) Aber man fand 
nun,s) daß auch alle anderen Güter diese Freiheit genießen mußten, 
daß man nach dem Erlöschen des fürstlichen Hauses 1689 auf 
gänzlicher Beseitigung der nur personell verliehenen Erhöhung hätte 
bestehen können und es wohl nur deshalb versäumt habe, weil der 
Handel der Untertanen damals fast nur in Holz und Getreide 
bestand, daß bis Ende 1734 etwa 366000 Tlr. zur Ungebühr in 
Lauenburg erhoben worden seien; ja von einigen Waren werde noch 
mehr gefordert, als nach der erhöhten Rolle zulässig sei. Wenn 
man schleunigst Einspruch erhebe und zurückfordere, werde man, 
selbst wenn die Lizenten abgestellt würden, noch mehr zu erhalten 
haben als Hannover für die zu Unrecht erhobenen Lizenten. Pode— 
wils jedoch hielt die Sache für aussichtslos, da man nicht be— 
weisen könne, daß das kaiserliche Privileg für Lauenburg eine 
Personalverleihung war, und da Hannover fast 50 Jahre in un— 
widersprochener Possession war und somit keinen Einspruch aner— 
kennen werde (16. Juli 1737). 
9 
n 
zn 
ie 
e7 
31 
Die untere Elbe war zwar mit vielen und teilweise hohen 
Zöllen besetzt, aber die Belastung war bei weitem nicht so hoch 
wie an der unteren Oder, was zum guten Teil durch den enormen 
Unterschied zwischen dem Stettiner Lizent hier und den geringen 
Hamburger Zöllen dort bedingt wurde. Aus diesem Grunde 
war man in Berlin wohl bereit die Oderimposten herabzusetzen, 
zeigte sich aber gegen die zahlreichen Gesuche, die Elbzölle zu mode— 
rieren, recht verschlossen. Man machte allerdings dann und wann 
auch dazu Hoffnung, begehrte aber — was für die Oder nicht ge— 
V Berichte vom 19. und 30. September 1735 auf Schreiben der Kabinetts- 
minister vom 10. September (R. 19 n. b0 b). 
) Sie zahlten nur 4 Gr. vom Wispel Getreide statt 21 von Weizen, 
16 von Roggen. 8 von Hafer; für einen Ring Eichen-Stabholz 21/, statt 41/0 Gr. 
9) Gründlicher Bericht der kurmärkischen Kammer vom 1. Juli 1737 auf 
Erfordern vom 8. Oktober 1735.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.