Pläne über Veränderungen in den Elbzöllen. 141
Nachforschung beauftragten Kammern zu Berlin und Magdeburg,)
daß die brandenburgischen und seit 1687 die magdeburgischen Unter—
tanen für ihr durch obrigkeitliche Atteste als Eigengut bezeugtes
Getreide und Holz von dem erhöhten Zoll dort eximiert seien, und
daß Klagen darüber nicht eingelaufen seien.) Aber man fand
nun,s) daß auch alle anderen Güter diese Freiheit genießen mußten,
daß man nach dem Erlöschen des fürstlichen Hauses 1689 auf
gänzlicher Beseitigung der nur personell verliehenen Erhöhung hätte
bestehen können und es wohl nur deshalb versäumt habe, weil der
Handel der Untertanen damals fast nur in Holz und Getreide
bestand, daß bis Ende 1734 etwa 366000 Tlr. zur Ungebühr in
Lauenburg erhoben worden seien; ja von einigen Waren werde noch
mehr gefordert, als nach der erhöhten Rolle zulässig sei. Wenn
man schleunigst Einspruch erhebe und zurückfordere, werde man,
selbst wenn die Lizenten abgestellt würden, noch mehr zu erhalten
haben als Hannover für die zu Unrecht erhobenen Lizenten. Pode—
wils jedoch hielt die Sache für aussichtslos, da man nicht be—
weisen könne, daß das kaiserliche Privileg für Lauenburg eine
Personalverleihung war, und da Hannover fast 50 Jahre in un—
widersprochener Possession war und somit keinen Einspruch aner—
kennen werde (16. Juli 1737).
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Die untere Elbe war zwar mit vielen und teilweise hohen
Zöllen besetzt, aber die Belastung war bei weitem nicht so hoch
wie an der unteren Oder, was zum guten Teil durch den enormen
Unterschied zwischen dem Stettiner Lizent hier und den geringen
Hamburger Zöllen dort bedingt wurde. Aus diesem Grunde
war man in Berlin wohl bereit die Oderimposten herabzusetzen,
zeigte sich aber gegen die zahlreichen Gesuche, die Elbzölle zu mode—
rieren, recht verschlossen. Man machte allerdings dann und wann
auch dazu Hoffnung, begehrte aber — was für die Oder nicht ge—
V Berichte vom 19. und 30. September 1735 auf Schreiben der Kabinetts-
minister vom 10. September (R. 19 n. b0 b).
) Sie zahlten nur 4 Gr. vom Wispel Getreide statt 21 von Weizen,
16 von Roggen. 8 von Hafer; für einen Ring Eichen-Stabholz 21/, statt 41/0 Gr.
9) Gründlicher Bericht der kurmärkischen Kammer vom 1. Juli 1737 auf
Erfordern vom 8. Oktober 1735.