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Erster Teil.
nur die Höhe der Sätze differiert.) Aber auch dies scheint noch
nicht genügt zu haben. Eine auf Befehl des General-Kommissariats
vom Lizentschreiber Kühtze zu Lenzen 27. Oktober 1716 eingereichte
Designation der Holzsorten, womit auf der Elbe gehandelt wurde,)
gibt vielfach andere Bestimmungen, und in der Lenzer Lizentrolle
von 1720 sind auch wirklich die Holzsätze nach der dort herrschenden
Observanz abweichend von den anderen Rollen normiert. Ander⸗
wärts aber gab man es wegen der vielfältigen Diskrepanzen über—
haupt auf, das Holz nach Stücksätzen zu verzollen. So wurde
1718 für den Kurs nach Hamburg angeordnet,?) das große Schiffs-
und Bauholz nicht mehr nach der Zollrolle, sondern wie bei der
Akzise nach dem Wert auf Grund der den Kaufleuten zugestellten
beglaubten Spezifikationen anzuschlagen; nur Stabholz und Dielen
blieben bei den Rollensätzen. Die neumärkische Festsetzung von
1722/24 verzichtete auf alle Einzelsätze und bestimmte für alles in
Königlichen Landen gefällte Holz 2, für anderes 4 Pf. vom Taler
des Werts. Die Stettiner klagten danach, das (polnische) Holz koste
ihnen soviel. daß damit zuletzt gar nichts würde anzufangen sein.9)
) Beispiel der Verzollung (in Groschen):
Havel Neuer
Schock Eichen-Dielen 16883 604 Graben een 8
u. 1713 1694
Zoll dick, 1244 Fuß breit, 20 15 21 6
bis 28 Fuß lang....
2/, Zoll dick, 1144 bis 2 Fuß 15 28
breit, 30 Fuß lang....
z Zoll dick, bis 2 Fuß breit, 80 32
30 -32 Inß lang....
zu/4 Zoll dick, 2 Fuß breit, 86, 30 36
40-48 Fuß lang.....
4Zoll dick, 2 Fuß breit, 420 248 45 40 72
Fuß lang.......
U Zoll dick, 2 Fuß breit, 4a0 45 48 27 s4 24,3
bis 48 Fuß lang. ä
) General⸗Kriegskommissariat Gen. Nr. 3.
) Kurmärkische Amtskammer 16. Februar 1718. (Myl. IV, J, I, Nr.6
) Protokoll der Kammer, 14. Juni 1728. (Stettin D.-A. Zolls. Vp. 20b1.
Für 6 Flöße mit 260 Eichenplanken, je 83254 Zoll dick, und 100 Stück Sparrhol
wurde entrichtet:
10 4
J
8
X
58
857
25
2
0
3
20
16