Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
Gegenseitige Zollfreiheit des Adels aus früherer Zusammen— 
gehörigkeit her bestand zwischen dem Kottbuser Kreis und der 
Niederlausitz, dem Krossener und dem Fürstentum Glogau nebsti 
Schwiebus. Allerdings wurden diese Freiheiten leicht verletzt und 
gaben zu allerlei Streitigkeiten Anlaß. Schon 1702 und 1706 
wurde geklagt, daß die Krossener im Glogauschen nicht mehr zollfrei 
gelassen würden, aber erst 2. April 1720 wurde die neumäörkische 
Kammer angewiesen: wenn dem so sei, und kein Bedenken dagegen 
vorliege, solle nach der längst erteilten Ordre von den Glogauer 
und Schwiebuser Adligen ebenso Zoll erhoben werden.)) 
Auch mit Hannover entstanden 1730 Streitigkeiten, da dieses 
für Amts- und Adelsgetreide auch Freiheit vom neuen Kornzoll 
forderte und andernfalls die gegenseitige Zollfreiheit aufzuheben 
drohte (14. November 1732). Beides wäre zum Nachteil Preußen 
gewesen, daher zog man die Sache in die Länge und erreichte auch 
daß sie verschleppt wurde, und daß alles beim alten blieb.?) 
Die halberstädtischen und braunschweigischen Adligen (nicht 
die Beamten) waren laut Vergleich?) gegenseitig zollfrei. Als die 
halberstädtische Kammer eine Renovation dem Königlichen Interesse für 
nachteilig hielt, wurde sie 56. Mai 1714 beschieden: weil die Halber— 
städtischen im Braunschweigischen mehr negotia hätten als umgekehrt 
und daher bei reziproker Freiheit mehr profitierten, solle sie das in 
Konsideration ziehen und nochmals gutachten. 
Ähnlich wird 1728 resolviert, daß ein für allemal die fürstlich 
anhaltischen Beamten im Halberstädtischen zollfrei sein sollten, weil 
mehr Korn aus diesem Lande ins Braunschweigische und durch dat 
Anhaltische als umgekehrt gefahren werde, und so die Beibehaltung 
des mutuellen commercii erwünscht sei. 
—A 
vor, daß die magdeburgischen Adligen und Klöster in Halberstad' 
auch vom Brücken- und Dammgeld frei seien und verlangten ein 
gleiches im Magdeburgischen, was aber dort nicht gewährt wurde 
Y Gen.⸗Dir. Pommern Zolls. 1. Vgl. auch unten Streitigkeiten mit Sachsen 
) R. 19 m. 44 b. 
8) d. d. Wolfenbüttel 6. April, Berlin 18. Juli 1698, (Magdeburg 
St.A. A1I7III 1630.)
	        
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