658
Erster Teil.
Gegenseitige Zollfreiheit des Adels aus früherer Zusammen—
gehörigkeit her bestand zwischen dem Kottbuser Kreis und der
Niederlausitz, dem Krossener und dem Fürstentum Glogau nebsti
Schwiebus. Allerdings wurden diese Freiheiten leicht verletzt und
gaben zu allerlei Streitigkeiten Anlaß. Schon 1702 und 1706
wurde geklagt, daß die Krossener im Glogauschen nicht mehr zollfrei
gelassen würden, aber erst 2. April 1720 wurde die neumäörkische
Kammer angewiesen: wenn dem so sei, und kein Bedenken dagegen
vorliege, solle nach der längst erteilten Ordre von den Glogauer
und Schwiebuser Adligen ebenso Zoll erhoben werden.))
Auch mit Hannover entstanden 1730 Streitigkeiten, da dieses
für Amts- und Adelsgetreide auch Freiheit vom neuen Kornzoll
forderte und andernfalls die gegenseitige Zollfreiheit aufzuheben
drohte (14. November 1732). Beides wäre zum Nachteil Preußen
gewesen, daher zog man die Sache in die Länge und erreichte auch
daß sie verschleppt wurde, und daß alles beim alten blieb.?)
Die halberstädtischen und braunschweigischen Adligen (nicht
die Beamten) waren laut Vergleich?) gegenseitig zollfrei. Als die
halberstädtische Kammer eine Renovation dem Königlichen Interesse für
nachteilig hielt, wurde sie 56. Mai 1714 beschieden: weil die Halber—
städtischen im Braunschweigischen mehr negotia hätten als umgekehrt
und daher bei reziproker Freiheit mehr profitierten, solle sie das in
Konsideration ziehen und nochmals gutachten.
Ähnlich wird 1728 resolviert, daß ein für allemal die fürstlich
anhaltischen Beamten im Halberstädtischen zollfrei sein sollten, weil
mehr Korn aus diesem Lande ins Braunschweigische und durch dat
Anhaltische als umgekehrt gefahren werde, und so die Beibehaltung
des mutuellen commercii erwünscht sei.
—A
vor, daß die magdeburgischen Adligen und Klöster in Halberstad'
auch vom Brücken- und Dammgeld frei seien und verlangten ein
gleiches im Magdeburgischen, was aber dort nicht gewährt wurde
Y Gen.⸗Dir. Pommern Zolls. 1. Vgl. auch unten Streitigkeiten mit Sachsen
) R. 19 m. 44 b.
8) d. d. Wolfenbüttel 6. April, Berlin 18. Juli 1698, (Magdeburg
St.A. A1I7III 1630.)