Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Stadtzölle. Stolbergsche Zollgerechtigkeit. 165 
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Die Stettiner Zulage, obwohl anfechtbarer als die Frankfurter 
Zollerhebungen, scheint unabhängiger geblieben zu sein: der dortige 
Rat hat 1722 die Rolle selbst revidieren und eine verbesserte drucken 
lassen, ohne staatliche Konfirmation. Erst unterm 25. Juli 1765 
wurde eine neue Zulagsrolle vom Generaldirektorium heraus— 
gegeben.)) Allerdings haben Frankfurt und Stettin sich Einschrän— 
kungen zugunsten des Oderkurses gefallen lassen müssen.?) 
Der Rat zu Magdeburg hat im Anfang 1740 eine „Mode 
rierte Zollrolle, wonach in Zukunft die sog. Niederlage bei E. E. 
Rats der Stadt M. Zoll- und Wage-Amte von den Dresdener 
Schiffern soll genommen werden“, drucken lassen. Die Kammer 
bezweifelte zunächst, als sie einige Exemplare erhielt, ob die Rolle 
approbiert sei; nachdem der Magistrat nachgewiesen, daß dies 
unterm 17. Dezember 1739 geschehen sei, befahl sie Einziehung der 
Drucke, da es wider des Hofes Intention sei, daß Zollrollen ge— 
druckt würden, und dieserhalb zuforderst hätte angefragt werden 
müssen.“) 
Als der Graf zu Stolberg-Wernigerode einen neuen Zoll oder 
vielmehr Wegegeld zwischen Veckenstedt und Stapelnburg anlegen 
ließ und auf Vorstellungen der Halberstädter Stände und Regie— 
rung) antworten ließ, er sei dazu berechtigt, wurde ihm endlich 
von Berlin aus 27. November 1722 (ggez. Creutz) kurz und schroff 
„befohlen“, den Zoll sofort abzustellen. Da er nicht „parierte“, 
wurde der Befehl 5. März 1728 wiederholt, und Militär ange— 
wiesen, erforderlichenfalls Zollstange und Schlagbaum zu demolieren. 
Dem Grafen ständen keinesfalls neue Zölle zu, sondern ihm seien 
714 nur die hergebrachten konzediert worden; seine Gegenerbietungen 
wurden als unzulänglich abgewiesen, und der Befehl wiederholt. 
Der Graf erbot sich endlich 11. Dezember 1724 zu Abstellung und 
zu Erstattung einer gepfändeten Wagenkette. 
Akz. Fach 18 Nr. 10). Die Instruktionen sind von den Kriegsräten Klinggräff 
und Senning verfaßt. 
i) Gen.⸗Dir. Pommern, Stadt Stettin Akz.⸗ u. Zolls. 17. 
) A. S. B. v. Massow, v. Hagen. (Ebenda, Kämmereisachen 20). 
5) Vgl. Teil V, auch über die Landsberger Stadtrolle. 
) Magdeb. Kammer 5. und 19. Febr. 1740 (Magdeburg Stadt⸗A. Z. 92) 
6) November und Dezember 1720 (Magdeburg St.A. A. 13 Nr. 1707).
	        
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