Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Zweiter Teil. 
nur unbedeutende Maßnahmen, im ganzen aber um die letzte Durch— 
führung des beherrschenden Leitgedankens, daß städtische Nahrung 
und indirekte Besteuerung zueinander gehörten. Um die Akzisestädte 
vor nachteiliger Konkurrenz zu schützen, mußte überall Gewerbe und 
Handel der gleichen Besteuerung unterworfen werden, und so wurde 
einesteils in halbländlichen Orten die Akzise eingeführt, andernteils 
wurden aus reinen Landorten die Handel- und Gewerbetreibenden 
in akzisbare Städte verwiesen. 
So war auf Klagen von Brandenburg und Rathenow über 
die akzisefreie, daher wohlfeilere Konkurrenz der Nachbarstädtchen 
Pritzerbe und Plaue schon 1711,12 untersucht worden, ob sich dort 
auch die Akzise einrichten lasse. Im letzteren hat es der Gutsherr, 
Minister F. v. Görne, noch 1712 selbst getan. Die Akzise in 
Pritzerbe wurde erst 1714 eingeführt, danach in folgenden Mediat— 
städtchen: Greifenberg und Brüssow 1716, Rheinsberg 1717, Leitzkau, 
Ketzin 1718, Rhinow, Neustadt a. D. Beetzendorf, Apenburg 1719, 
Buckow, Meyenburg 1720. Von kurmärkischen Kleinstädten ist 
höchstens Werneuchen ohne Akzise geblieben, wenigstens ist davon 
ein Nachweis nicht zu finden.) 
Es war überall die staatliche Akzise; nur in Plaue und Buckow 
war sie ritterschaftlich und diente zur Aufbringung der Kreiskontri— 
bution, daher mußten Waren und Viktualien von dort wie vom 
platten Lande kommend versteuert werden.“) Den Besitzern der 
anderen Städtchen, denen die Einsetzung Königlicher Beamten 
in ihren Jurisdiktionen gar nicht angenehm war, wurde versichert, 
daß an ihren Rechten nicht das geringste geschmälert werden sollte. 
Auch haben die Einwohner Vorstellungen dagegen erhoben, wie dat 
ja von jeher bei Einführung dieser Steuerart zu geschehen pflegte— 
1) Akten über Einführung der Akzise sind erhalten im Provinzialarchiv 
Brandenburg Rep. 2, Amtskammer, Städtesachen: Neustadt 1Nr. 12, Pritzerbe!, 
Rheinsberg 2, Rhinow 1. Vgl. Stat. Beil. 23 und Bd. J S. 265f. 
2) Reskripte vom 14. April 1714 und 21. Februar 1720. Dadurch war 
das Kgl. Resktript an das Gen.Kommissariat vom 14. März 1714, daß Waren 
aus Plaue in andere Städte gegen gewöhnlichen Nachschuß eingebracht werden 
dürften, aufgehoben (Gen.⸗Akz.- u. Zoll-⸗Dept. Kurmark IV 2). 
Von älteren Akzisestädten war und blieb auch Joachimsthal mediat, denn 
das Joachimsthalsche Gymnasium erhob als Herrschaft die schon 1682 dort ein⸗ 
geführte Akzise und stellte die Bedienten an.
	        
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