Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Einflührung der Akzise in den kleinen Städten. 171 
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Aber es zeigte sich, daß überall nicht nur das Kontingent und die 
Unkosten für die neuen Bedienten, sondern auch noch ein erkleck— 
licher Überschuß herauskam, der bei Pritzerbe, Rheinsberg und 
Ketzin fast auf das Doppelte des Anschlags kam, wie schon 1719 
berichtet werden konnte. In Rhinow, wo der Voranschlag) ein 
kleines Minus berechnete, sollten zum besseren Aufnehmen und zur 
Vermehrung der Konsumtion einige neue Brau- und Breungerechtig⸗ 
keiten verliehen werden;) vor Einführung der Akzise dagegen war dem 
Ort, weil er für ein Dorf angesehen wurde, das Branntweinbrennen 
vom Kommissariat bei harter Strafe verboten worden (14. Juni 
1714). Wegen des Ameisfleckens Neustadt a. Dosse erhoben auch 
die kurmärkische Kammer und die dortige Spiegelmanufaktur Vor— 
stellungen, daß die vom Generalkommissariat vorgeschlagene Akzise 
den Domäneneinkünften wie der Fabrik Schaden tun werde. 
Daher wurden hier die Spiegelmanufaktur und alle dazu gehörigen 
Leute, wie auch die Familie des Fabrikanten de Moor von der 
Atzise frei gelassen, dagegen alle auf dem Hüttengelände, dem 
Bewersberg, wohnenden Gewerbetreibende, die nicht zur Hütte ge— 
hörten, in das Städtlein verwiesen. Auf weitere Vorstellung de 
Moors entschied der König selbst, daß die Akzise nur dann unter— 
bleiben solle, wenn jener 2000 Rtlr. mehr Pacht gebe. Da dies 
nicht geschah, so wurde sie auch hier eingerichtet. 
i Voranschläge: 
Pritzerbe Rheinsberg Rhinow Neustadt 
stontingent.... 436 34513 1881/ 1272/8 
Salarien F 114 154 120 144 
Sa.: bbo —D 
Akzise-Ertrag (Voranschlagh). 610 6738/ 308 370 
Die Einnahme in den kleinen Mediatstädten kostete unverhältnismäßig 
diel, daher war sie in Hinterpommern an den Akzise⸗Inspektor Krüger verpachtet 
(A. B. Beh.Org. J, 667). 
3)) Resktript an Steuerrat Schönebeck, 18. August 1719 (Prov.⸗Archiv 
Brandenburg, Rhinow Ar. 1). Gleichzeitig, vom 1. September 1719 an, 
wurde auch in der zur Starostei Draheim gehörigen Stadt Tempelburg, die 
bisher jaäͤhrlich 1000 Tlr. Zapf- und Zollgelder an die pommersche Rentei ab— 
geführt hatte, die Atzise und Ziese nach neumärkischem Fuße eingeführt. Zugleich 
jollte der dortige Zoll nach dem pommerschen Tarif eingenommen werden, da 
das aber wider die Pakten mit Polen war, so wurde der Zoll 11. Juli 1720 
wieder auf den vorigen Fuß gesetzt, sollte aber bei der Akzisekasse berechnet 
werden (Stettin D⸗A. Hp. Zolls. 8pec. Nr. 283).
	        
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