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Zweiter Teil.
wurden streng in die Städte verwiesen, da sie sonst der Akzise
wenig oder nichts beitrügen.) Desgleichen wurden die auf Dörfern
abgehaltenen Jahrmärkte aufgehoben oder in Städte verlegt.“)
Ini Herzogtum Magdeburg wurde die Separation zwischen
Stadt und Land nicht durchgeführt, denn hier trugen einerseits die
Städte zur landschaftlichen Akzise bei, anderseits war das platte
Land der Konsumtionsakzise auf Getränke unterworfen. Der König
ließ zwar 1721 durch eine Kommission gründlich untersuchen, ob
es hier nicht anders eingerichtet werden könne; diese fand aber eine
Separation nicht ratsam, da der König doch über alle einkommenden
Gelder zu verfügen habe und die Üüberschüsse zur Generalkriegskasse
einziehe, daher es unnötig sei, mit vieler Mühe eins vom andern
zu separieren. So blieb es hier wie vorher, ja in den großen
Städten, Altstadt Magdeburg und Halle, wurde die landschaftliche
Akzise auf Bier und Wein jetzt noch eingeführt.s) Der König aber
weigerte sich nachher, den Manufakturen solcher Städte, wo die
Akzise nicht ihm, sondern der Landschaft zustand, Vorschüsse zu ge—
währen oder Regimenter zu assignieren.9
1) Reskript an Gen.Kommissariat, 13. Dezember 1719 (R. 21 n. 3650 II).
Für die wirklich ländlichen Beamten, die Amts- und Forstbedienten, war 209. August
1719 ein Patent in allen Provinzen von Halberstadt bis Preußen ergangen, um
zu verhüten, daß ihre Akzisefreiheit zu Defraudationen mißbraucht werde Myil.
IV, III, II, Nr. 60).
2) Näheres vgl. Aktenstücke 42, 82, 112.
8) Durch Reskript vom 26. Februar 1721; nur blieben diese auch jetzt noch
für eingebrauen Stadtbier frei. Von Branntwein wurde landschaftl. Akzise in
Städten überhaupt nicht gegeben. Die landschaftl. Akzise wurde in den kleinen
Städten von den ordentlichen Akziseeinnehmern, in Magdeburg und Halle von
besonderen Einnehmern, auf den Dörfern von Ziesemeistern erhoben. Für die
14 Kreise waren Akzise-Inspektoren in Magdeburg, Genthin, Luckenwalde und
Halle (oder Wettin?) bestellt; Mansfeld hat eine besondere Landakzise. Burg u. a
ehemals kursächsische Orte waren von landschaftl. Atzise frei, in Burg wurde
dafür ein ebenso hoher Aufschlag zur Kons.⸗Akzise erhoben. Vgl. Beilage 1624.
9 Auf Immediatberichte des Gen.Direktoriums vom 2. und 17. Februar
1725, daß der Magdeburger Kaufmann Werner, der in Frohse, Schönebech und
Salze 80 Strumpfknütterinnen beschäftigte, ihm einige Regimenter zu assignieren
bitte, schrieb der König: „die stette zahlen nits zur Gen. Cassa aceis ist zut
landtschaft“, und: „ich gehbe zu keine stette Mani: so ich nit die accis mit komo
s⸗commoda] et incomo habe“. Eine Anweisung vom 3. März an die magde⸗
burgische Kammer, zu überlegen, ob nicht ein Mittel auszufinden sei, wodurch