Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Zweiter Teil. 
worfene Akziseordnung noch nicht gedruckt und publiziert worden 
war, so wäre hier die Herausgabe einer zusammenfassenden be— 
ständigen Ordnung!) besonders dringlich gewesen. Auf den Bericht 
des Kommissariats vom 19. April 1713 über die dadurch einiger— 
maßen verwirrte Lage hat das Generalkommissariat mit. dem 
Akzisedirektor Durham?) das dortige Akzisewesen untersucht und 
eine neue Generalordnung verfaßt, die schon zum Druck befördert 
werden sollte;“) die Sache blieb dennoch stecken, als Durham nach 
Kleve geschickt wurde, um die Akzise da einzurichten. Nach drei 
Jahren erinnerte das Kommissariat, wie nötig die Herstellung einer 
festen Ordnung sei, da die bisher in vielen Sätzen herrschende Un— 
gewißheit zu Irrungen zwischen Bedienten und Akzisanten öfters 
Anlaß gebe. Es sollte nun der Steuerrat Winckelmann und der 
Neustettiner Akziseinspektor Krüger nach den bisherigen Entwürfen 
ein neues Projekt verfertigen, das Kommissariat seine Erinnerungen 
hinzufügen und es zur Approbation einsenden. Dies geschah, aber 
auch hier ist nicht ersichtlich, ob es zur Einführung kam.9 
Das pommersche Kommissariat war dabei auch angewiesen 
worden, die Sätze von Viktualien und Kaufmannschaften alle nach 
Maß und Gewicht, nicht wie bisher zum großen Teil in Prozenten 
nach dem Preis des Einkaufs zu bestimmen, weil.bei letzteren nur 
allerlei Disput erweckt werde, und wenn die Akzisebedienten sich 
auf die Preise nicht verständen, es selten ohne Schaden der Kasse 
abzugehen pflege. Das Kommissariat hatte dagegen eingewendet. 
das werde sehr großes Lamentieren verursachen, da die Warenpreise 
bald stiegen bald fielen. In Berlin aber hielt man an diesen 
Gedanken fest. Darin bestärkte zweifellos die auffällige Abnahme 
der Berliner Akziseerträge; sie hatten schon gleich beim Beginn der 
y Das soll schon ein Reskript vom 31. März 1701 angeordnet haben. 
2) In Hinterpommern gab es noch keine Steuerräte, sondern einen Akzife 
Direktor und einen Obereinnehmer für Kontribution und Akzise. (A. B. Be— 
hördenorganisation J, S. 677.) 
8) Ebenda S. 673f. (Regl. f. d. hinterpomm. Kommissariat v. 6. Febr. 17149 
Bericht des Kommissariats, Stargard 15. Juni und Reskript darauf 
Berlin, 12. August 1716 (Stettin, K.⸗A. Tit. III, Hp. Akzise-S. Nr. 19). De 
Entwurf von 1716, durch zahlreiche Durchstreichungen und Zusätze großenteil 
unentwirrbar gemacht, ist im Geh. St.⸗“A., GenDir. Pommern. Gen ·Alzise⸗s 
Nr. Z4a.
	        
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