Die Akzisetarife von 1720/21. 183
s
9
J.
n
9
7
Magdeburg (Halle?) und Halberstadt vom 1. April ab einfach nach
den Berliner Sätzen erheben zu lassen, für die übrigen aber einen
entsprechenden Anschlag zu entwerfen, zu welchem Zweck die Ham—
burger Eiukaufspreise am Rande angegeben waren. Aber schon
bald (16. April) wurde auch für die großen Städte zugestanden,
daß die festen Einzelsätze mit Zuziehung der Kaufmannschaften ver—
einbart werden sollten. Aus den Verhandlungen kam aber nicht
mehr heraus, als daß vom 1. Januar 1721 an für die kurmär—
kischen und die magdeburgischen Städte ein dem Berliner bis auf
geringfügige Abweichungen gleicher Tarif eingeführt wurde,) da—
gegen noch nicht in Halberstadt. Das kleine Ländchen hatte schon
über seine 1708 stark erhöhte Akzise sehr geklagt und um besondere
Rücksicht gebeten, da es von fremden Gebieten fast ganz umgeben
sei, und der Handel namentlich mit Malz sich nach Städten mit
geringeren Auslagen, wie Quedlinburg, verziehe.?)
Für Magdeburg wurde nach vielfältigen Vorstellungen unterm
22. Februar 1721 entschieden, bei dem von Berlin zugesandten
erhöhten Akzisesatze solle es lediglich sein Bewenden haben. Trotz—
dem sandte der Magistrat noch 17. März eine Klage der Seiden—
kramer, Viktualien- und Gewürzhändler ein: das werde die Hand—
lung vertreiben, wie denn die umliegenden Städte schon angefangen
hätten, die Waren aus Holland selbst zu beziehen, was vorher nie
geschehen seie) Und die Seidenkramer gaben 18. November 1724
an, die Handlung wäre seit Einführung des hohen Tarifs von 1720
dermaßen an die Nachbarschaft gefallen. daß kein Landgesessener
mehr zu ihnen käme.“)
Für Berlin selbst ist am 23. Dezember 1721 ein vollständiger
Tarif vubliziert worden, der bis 1739 in Geltung blieb.
Für Hinterpommern ist ein neuer Tarif 1721 zu Stargard
gedruckt worden. er wurde noch in demselben Jahre auch in dem
4.
9
P
a
i Berlin 7. Dezember 1720 (Myl. IV, III, II, Nr. 65).
) Das dortige Kommissariat stellte selbst 18. April vor, daß der Handel
sich bei der Atzise-Erhöhung nach benachbarten fremden Städten ziehen, und die
dandbevölkerung aus diesen ihre Notdurft holen werde. R. 33 1n. 39.)
8) Die Supplikanten wurden darauf an das Kommissariat verwiesen, das
dieserhalb schon beschieden sei (S. April, A. S. B. Magdeburg Stadt⸗A. A. 37 b).
Gen.Dir. HKurmark 1953 2.