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Zweiter Teil.
zu lassen. Zwar waren manche Säütze niedriger als die alten, aber
gerade die Teile, worauf es am meisten ankam, waren erhöht: die
hauptsächlichen Kaufmannswaren, Schlachtvieh, Roggen und Malz,
vor allem war das Stadtbier jetzt sehr hoch belegt. Es wurde
auch bemängelt, daß viele Spezialsätze höher seien als nach dem
angegebenen Wertsatz, vor allem bei den ohnehin höher impostierten
fremden Manufakturwaren. Die Großhandelsakzise von 10/0,9) so
meinte das Kommissariat, sei augenscheinlich den sonstigen Inten—
tionen zu Hebung des dortigen Handels zuwider, da sie eine Er—
höhung des Lizents bedeutete, und man diesen eben herabsetzen
wollte. Doch wurde nur für das seewärts ausgehende Korn und
Malz die Handelsakzise erlassen und zugestanden, daß wie in den
Residenzstädten nur Handels-, nicht Konsumtionsakzise erlegt werden
solle von allem, was an feinen Waren von 25 Rtlr., an Apo—
theker- und Materialistenwaren von *, Z8tr., an Viktualien von
1 Ztr. an versandt werde. Weine, über deren hohe Alkzise be—
—0—
1 Eimer an zum Großhandel versteuert werden, wie das übrigens
auch vor der neuen Akzise geschehen war; in Berlin wurde erst
von 1, dann (29. Mai 1720) 1, Eimer an Handels- statt Kon⸗
sumtionsakzise erhoben.
Sonst aber wurde es bei dem neuen hinterpommerschen Fuße
gelassen.) Erst nach längeren Vorstellungen und Erwägungen
wurde auch das Zapfgeld von 3 Gr. auf die Tonne Bier erlassen.
Auch als der Magistrat noch weiter klagte, daß die neue Akzise
den Handel hemme, die Armut und die Garnison beschwere, alles
vertenere und so auch die Niederlassung von Manusakturiers und
auderen Fremden verhindere, wurde entschieden, daß keine Ände—
rung gemacht werden könne. Es wurde nur den Steuerbedienten
nachdrücklich augedeutet, daß sie alle en gros wieder ausgehenden
Waren nur zum Großhandel zu versteuern hätten, da jene solchen
Kaufleuten, die offene Läden hatten und auch im Kleinen verkaujsten,
y Die schwedische betrug von vielen Waren 11/50/40, dagegen von Herinh
nur etwa 0, Eisen 1/3003; Korn, Salz, Wein, die zu Wafsser oder nach den
platten Lande verhandelt wurden, auch Branntwein u. a. waren sogar ganz frei
2) Reskript an das pommersche Kommissariat, 2. November 1721. (Abscht
ggez. Grumbkow. Stettin Stadt⸗-A. IX, 3, 84.)