Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Zweiter Teil. 
zu lassen. Zwar waren manche Säütze niedriger als die alten, aber 
gerade die Teile, worauf es am meisten ankam, waren erhöht: die 
hauptsächlichen Kaufmannswaren, Schlachtvieh, Roggen und Malz, 
vor allem war das Stadtbier jetzt sehr hoch belegt. Es wurde 
auch bemängelt, daß viele Spezialsätze höher seien als nach dem 
angegebenen Wertsatz, vor allem bei den ohnehin höher impostierten 
fremden Manufakturwaren. Die Großhandelsakzise von 10/0,9) so 
meinte das Kommissariat, sei augenscheinlich den sonstigen Inten— 
tionen zu Hebung des dortigen Handels zuwider, da sie eine Er— 
höhung des Lizents bedeutete, und man diesen eben herabsetzen 
wollte. Doch wurde nur für das seewärts ausgehende Korn und 
Malz die Handelsakzise erlassen und zugestanden, daß wie in den 
Residenzstädten nur Handels-, nicht Konsumtionsakzise erlegt werden 
solle von allem, was an feinen Waren von 25 Rtlr., an Apo— 
theker- und Materialistenwaren von *, Z8tr., an Viktualien von 
1 Ztr. an versandt werde. Weine, über deren hohe Alkzise be— 
—0— 
1 Eimer an zum Großhandel versteuert werden, wie das übrigens 
auch vor der neuen Akzise geschehen war; in Berlin wurde erst 
von 1, dann (29. Mai 1720) 1, Eimer an Handels- statt Kon⸗ 
sumtionsakzise erhoben. 
Sonst aber wurde es bei dem neuen hinterpommerschen Fuße 
gelassen.) Erst nach längeren Vorstellungen und Erwägungen 
wurde auch das Zapfgeld von 3 Gr. auf die Tonne Bier erlassen. 
Auch als der Magistrat noch weiter klagte, daß die neue Akzise 
den Handel hemme, die Armut und die Garnison beschwere, alles 
vertenere und so auch die Niederlassung von Manusakturiers und 
auderen Fremden verhindere, wurde entschieden, daß keine Ände— 
rung gemacht werden könne. Es wurde nur den Steuerbedienten 
nachdrücklich augedeutet, daß sie alle en gros wieder ausgehenden 
Waren nur zum Großhandel zu versteuern hätten, da jene solchen 
Kaufleuten, die offene Läden hatten und auch im Kleinen verkaujsten, 
y Die schwedische betrug von vielen Waren 11/50/40, dagegen von Herinh 
nur etwa 0, Eisen 1/3003; Korn, Salz, Wein, die zu Wafsser oder nach den 
platten Lande verhandelt wurden, auch Branntwein u. a. waren sogar ganz frei 
2) Reskript an das pommersche Kommissariat, 2. November 1721. (Abscht 
ggez. Grumbkow. Stettin Stadt⸗-A. IX, 3, 84.)
	        
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