Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

J. Grundzüge der Zollreformen und der Zollverfassung. 
Die Regierung Friedrich Wilhelms J. mit ihrer rastlosen 
inneren Tätigkeit hat dem preußischen Staate sein Gefüge gegeben, 
sie hat diesem so uneinheitlichen, wunderlich zusammengesetzten Ge— 
bilde jene erstaunliche Zusammenfassung seiner Kräfte verschafft, 
durch die es sich den Aufstieg zur Großmacht erkämpfte. Alles was 
Bestand und Macht des Staates betraf, ist aufs straffste zentralisiert, 
vor allem Heerwesen und Finanzen. Finanzwesen und Verwaltung 
erhielten ihre im großen und ganzen abschließende, nach Maßgabe 
der Zeit und der Umstände mustergültige Ordnung. Die durch— 
greifende Reglementierung erfaßte, wie es sich versteht, auch die 
indirekten Staatsgefälle, die Zölle und Akzisen. Ausschlaggebend 
ist dabei der finanzwirtschaftliche Gesichtspunkt, sie als möglichst 
fichere, ja steigende Einnahmen in das Etatswesen hineinzuverarbeiten. 
Dieser erfährt allerdings eine doppelte Einschränkung. Einmal durch 
die volkswirtschaftlichen Rücksichten, daß Handel und Wandel nicht 
nur belastet, sondern erhalten und gefördert werden sollen. Ferner 
aber auch durch partikulare Besonderheiten, denn es gehört zu den 
Eigentümlichkeiten des altpreußischen Staates, daß die Zentralisation 
nur soweit wie eben erforderlich durchgeführt wurde, und daß man 
die landschaftlichen Einrichtungen, sofern sie der Staatseinheit nicht 
Abbruch taten, bestehen ließ. 
Die Reformtätigkeit auf diesen Gebieten der Staatsverwaltung 
war demnach durch erhebliche Rücksichten modifiziert und begrenzt. 
Und zwar treten beim Zollwesen, das ja in allen Territorien aus 
der Zeit vor ihrer Vereinigung herrührt, der landschaftliche und 
historische Sondercharakter mehr hervor, während das Akzisewesen, 
durch den neuen Absolutismus erst eingeführt und aufgenötigt, vor— 
wiegend von sachlichen, wirtschaftspolitischen Rücksichten bestimmt ist. 
So geht in unserer Periode die Reformtätigkeit auf beiden Gebieten
	        
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