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Zweiter Teil.
von Reglement zusammengefaßt und für alle Städte veröffentlicht
wurden.) Aber die Unzufriedenheit und die Mißhelligkeiten, die
Übergriffe auf beiden Seiten dauerten fort. Schon im nächsten
Jahre mußte ein Erlaß wegen Abstellung aller Plackereien, Über⸗
setzungen und unnötigen Aufhaltens ergehen.“) Und da auch die
Akzisanten mit ihren vielfältigen Hinterziehungen fortfuhren, mußte
die Strafe für Verschweigen verschärft werden, so daß außer den
verschwiegenen Waren auch die Pferde und Wagen bezw. Schiffs—
gefäße konfisziert werden sollten.“)
Erst damit war die ostpreußische Akzise-Einrichtung derjenigen
in den mittleren Provinzen annähernd gleich gemacht worden. Die
nun festgestellten Grundsätze“) waren im wesentlichen folgende:
Den Bewohnern des platten Landes und den Fremden dar,
wenn sie Waren in den preußischen Städten zum Verkauf bringen,
die Akzise unter keinen Umständen aufgebürdet werden,) sondern die
Bürger müssen diese neben dem vereinbarten Preise entrichten, sonst
ist das Gekaufte zu konfiszieren, und dazu der Wert der Ware alß
Strafe zu erlegen. Nur wenn in so geringen Mengen verkauft
wird, daß die gezahlte Akzise sich nicht darauf repartieren läßt,
trägt sie der Verkäufer, der bei solcher stückweisen Vereinzelung jo
schon genügend profitiert.
Schiffer und Fuhrleute müssen bei Strafe der Hälfte de
Werts keine Packen, Kisten u. dgl. annehmen ohne eine geschriebene
Spezifikation der darin befindlichen Sachen. Wer in Wagen oder
Schlitten akzisbare Waren nach den Städten bringt, gibt das ge⸗
schriebene Verzeichnis dem Torschreiber, der bis zu 10 Gr. poln
1) Patent über das Verhalten der Akzisebedienten und Akzisanten, Berlin
18. November 1719 (Gen.Akz.- u. Zoll⸗Dept. VI, 2. Abschr. ggez. v. Grumbkow)
2) Patent der Regierung vom 4. März 1720 (Grube III, Nr. 249): Die
Akzisanten sollen solches beim Kommissariat melden, selbst aber auch nicht un—
nötige Schikanen und Weiterungen verursachen. Nach dem kleinstädtischen Alzise
tarif vom 1. Juni 1720 wurden Streitigkeiten und Defraudationen von den Alzise
ämtern mit Zuziehung eines Magistratsdeputierten untersucht, zur Entscheidunt
an den Commissarius loci gebracht und, wenn die Sache schwierig war. bvon
diesem an das Kommissariat.
8) Geschärftes Edikt, Berlin 23. Februar 1722 (Druck. Stadt Kbg. Fachb'
9 Zum Teil schon in dem Edikt vom 7. Februar 17165 enthalten.
3) Patent vom 21. April 1719 (Kbg. St.A., Et.“min. 29 0).